Ratsprotokoll vom 18. April 1879

in verschiedenen Agenden Abhilfe geschaffen werden müße. Diese Einsichtsname sei nicht vom hohen LandesAusschusse ausgegangen, sondern aus verschiedenen Petitionen, welche von verschiedenen Gemeinden eingelangt seien. Auf Grund dieser sei dem Landesausschuße der Auftrag zugegangen, sämmtliche Gemeinden über diese Frage einzuvernemen und deren Gutachten dem Landtage zu unterbreiten. Diese Eingaben wegen Einschränkung der Aufhebung der Gewerbefreiheit und wegen Einführung des Eheconsenses seien fast vorzüglich von Landgemeinen eingegangen, er wolle ire Gründe, die sie dazu bewogen, nicht einer näheren Kritik unterziehen, dieselben werden iren Grund haben; doch scheine im, daß zwischen den Verhältnissen auf dem Lande und in größeren Städten ein Unterschied sei. Wenn die Gemeinde auf die Wiedereinfürung der verlotterten Gesetze, die früher bestanden hätten, wieder einrate, so gebe sie sich wol ein Zeugnis, das nicht zeitgemäß sei, er sei daher nicht für den Bericht, er glaube in dem Erlasse sei es wol enthalten, daß die Äusserungen der Gemeinden mitgeteilt werden sollen und ersuche er diesfalls den Erlaß des Landes-Ausschußes nochmals zu verlesen. G.R. Mayr verliest denselben, wornach G.R. Anton v. Jaeger bemerkt, daß hienach eine beglaubigte Abschrift des Gemeinderats-SitzungsProtocolls verlangt werde.

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