Ausschuße nicht zu unterbreiten, daß er hiezu keinen Grund finden wurde. Es sei an die Gemeinde der Erlaß her- unter gekommen, es solle sich über diese Angele- genheit geäussert werden. Auch in der letzten Wäler- Versammlung habe der Abgeordnete des Reichstages Herr Wickhoff gesagt, daß überhaupt eine Reform in der Gewerbeordnung eintreten werde, und er glaube, daß dadurch der Gemeinde Veranlassung gege- ben sei, daß jener Mann, der vertrauensvoll da- hin gewält worden sei, in dieser Angelegenheit auch die Sache der Gemeinde Steyr vertrete. Hinsichtlich des Eheconsenses möge der Bericht nicht mis- deutet werden, als ob damit gesagt wäre, daß man zum Heiraten Vermögen brauche, was nicht ange- fürt sei, sondern nur, daß man etwas gelernt und fleißige Hände habe, um sich und seine Famile erhal- ten zu können; die angefürten Gründen wiesen aber darauf hin, daß, wenn man in dieser Bezie- hung zügellos sei, man nur Bettelleute zügele. Die Gemeinde Steyr werde nicht allein stehen mit irer Ansicht wegen Beschränkung der Freizügigkeit und der Gewerbe und hoffe er, daß hiemit auch alle Landgemeinden übereinstimmen würden, eben- so wie hinsichtlich der Zügellosigkeit der Ehe, denn diese Gemeinden empfinden diese damit ver- bundenen Nachtheile ebenso wie die Gemeinde Steyr. G.R. Pointner entgegnet, daß G.R. Mayr geltend gemacht habe, daß der hohe Landes-Ausschuß oder die Regierung zur Einsicht gelangt sei, daß
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