Ausschuße nicht zu unterbreiten, daß er hiezu keinen Grund finden wurde. Es sei an die Gemeinde der Erlaß herunter gekommen, es solle sich über diese Angelegenheit geäussert werden. Auch in der letzten WälerVersammlung habe der Abgeordnete des Reichstages Herr Wickhoff gesagt, daß überhaupt eine Reform in der Gewerbeordnung eintreten werde, und er glaube, daß dadurch der Gemeinde Veranlassung gegeben sei, daß jener Mann, der vertrauensvoll dahin gewält worden sei, in dieser Angelegenheit auch die Sache der Gemeinde Steyr vertrete. Hinsichtlich des Eheconsenses möge der Bericht nicht misdeutet werden, als ob damit gesagt wäre, daß man zum Heiraten Vermögen brauche, was nicht angefürt sei, sondern nur, daß man etwas gelernt und fleißige Hände habe, um sich und seine Famile erhalten zu können; die angefürten Gründen wiesen aber darauf hin, daß, wenn man in dieser Beziehung zügellos sei, man nur Bettelleute zügele. Die Gemeinde Steyr werde nicht allein stehen mit irer Ansicht wegen Beschränkung der Freizügigkeit und der Gewerbe und hoffe er, daß hiemit auch alle Landgemeinden übereinstimmen würden, ebenso wie hinsichtlich der Zügellosigkeit der Ehe, denn diese Gemeinden empfinden diese damit verbundenen Nachtheile ebenso wie die Gemeinde Steyr. G.R. Pointner entgegnet, daß G.R. Mayr geltend gemacht habe, daß der hohe Landes-Ausschuß oder die Regierung zur Einsicht gelangt sei, daß
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