Ratsprotokoll vom 18. April 1879

möge, daß der Gemeinde das Recht eingeräumt werde, bei Schließung von solchen Ehen, bei denen man mit Gewißheit annehmen kann, daß hiedurch arbeitsscheue, häufig auch arbeitsunfähige Personen der Gemeinde als Last in die Versorgung fallen, ein entscheidendes Wort zu sprechen, und jede derartige Eheschließung an eine Concession der betreffenden Gemeinde gebunden werde. - Josef Peyrl, Anton Mayr, Anton v. Jaeger.“ Referent bemerkt hiezu, daß demnach das Comité an den Gemeinderat den Antrag auf Würdigung dieses Berichtes und Unterbreitung desselben an den hohen Landesausschuß stelle. G.R. Pointner hält die Vorlage dieses Berichtes von Seite des Gemeinderates Steyr an den Landesausschuß nicht für angezeigt; derselbe bezwecke die Einschränkung der Gewerbefreiheit, die Errichtung des Ehekonsenses; es werde darunter der Hausirhandel behandelt, der onedem unter dem Begriffe der Freizügigkeit nicht verstanden sei, nachdem hierüber besondere Gesetze bestünden. Er /: Redner :/ sei daher für seinen Antrag, dener in der Sitzung vom 28. März d.J. gestellt habe, daß nemlich bezüglich der Freizügigkeit im Stadtgebiete Steyr keine Beschwerden bestünden, diesen seinen früheren Antrag halte er hiemit aufrecht. G.R. Mayr bemerkt gegenüber dem Antrage des G.R. Pointner, es sei der Comitébericht dem Landes-

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