Ratsprotokoll vom 18. April 1879

möge, daß der Gemeinde das Recht eingeräumt wer- de, bei Schließung von solchen Ehen, bei denen man mit Gewißheit annehmen kann, daß hiedurch arbeitsscheue, häufig auch arbeitsunfähige Perso- nen der Gemeinde als Last in die Versorgung fal- len, ein entscheidendes Wort zu sprechen, und jede derartige Eheschließung an eine Concession der be- treffenden Gemeinde gebunden werde. - Josef Peyrl, Anton Mayr, Anton v. Jaeger.“ Referent bemerkt hiezu, daß demnach das Comité an den Gemeinderat den Antrag auf Würdigung dieses Be- richtes und Unterbreitung desselben an den hohen Landesausschuß stelle. G.R. Pointner hält die Vorlage dieses Berichtes von Seite des Gemeinderates Steyr an den Landesausschuß nicht für angezeigt; derselbe bezwecke die Einschränkung der Gewerbefreiheit, die Errichtung des Ehekonsenses; es werde darunter der Hausirhandel behandelt, der onedem unter dem Begriffe der Freizügigkeit nicht verstanden sei, nachdem hierüber besondere Gesetze bestünden. Er /: Redner :/ sei daher für sei- nen Antrag, dener in der Sitzung vom 28. März d.J. gestellt habe, daß nemlich bezüglich der Frei- zügigkeit im Stadtgebiete Steyr keine Beschwer- den bestünden, diesen seinen früheren Antrag halte er hiemit aufrecht. G.R. Mayr bemerkt gegenüber dem Antrage des G.R. Pointner, es sei der Comitébericht dem Landes-

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