das Weib, das bisher nicht zuständig war auch noch in die Versorgung mit einbezieht, wird über kurz oder lang von der Gemeinde erhalten werden müßen und es wird den wirklich alten und gebrechlichen Armen ihre ohnehin spärliche Unterstützung dadurch noch bedeutend geschmälert werden. Es giebt so viele, welche nie Gelegenheit haben, von einem solchen Familienleben sich ein Bild verschaffen zu können, wir laden solche Männer ein, öfter einer Armenkommissions-Sitzung beiwohnen zu wollen, da würde ihnen so manches Dunkle klar werden, sie werden aus demselben theilweise entnehmen können die traurigen Folgen solcher zügelloser Ehe. Das gefertigte Comité erlaubt sich daher nachstehenden Wünschen Ausdruck zu geben: Daß betreff des I. Punktes der Freizügigkeit die Beschränkung platzgreife derart, daß bei Anmeldung eines Erwerbes jede Partei sich ausweisen müßte über ihre Erwerbsfähigkeit und den Nachweis zu liefern hätte, daß sie diesen Erwerbszweig auch vollständig erlernt habe. Daß betreff des II. Punktes, betreffend den Schutz der Religion, Sittlichkeit und religiösen Charakter der Ehe bestimmt werden
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