Ratsprotokoll vom 18. April 1879

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 18. April 1879 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Rats-Protocoll über die VIII. Sitzung des Gemeinde-Rates der Stadt Steyr am 18. April 1879. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Vice-Bürgermeister Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Anton Mayr Franz Breslmayr Mattias Perz Ferdinand Gründler Josef Peyrl Josef Haller Franz Ploberger Josef Huber Georg Pointner Leopold Huber Leopold Putz Anton Jaeger von Waldau Josef Reder Franz Jaeger von Waldau Johann Redl Karl Jaeger von Waldau Franz Schachinger Anton Landsiedl Schriftfürer Gemeinde-Secretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung: 1. Mitteilungen.

Rats-Protocoll über die VIII. Sitzung des Gemeinde-Rates der Stadt Steyr am 18. April 1879. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Vice-Bürgermeister Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Anton Mayr Franz Breslmayr Mattias Perz Ferdinand Gründler Josef Peyrl Josef Haller Franz Ploberger Josef Huber Georg Pointner Leopold Huber Leopold Putz Anton Jaeger von Waldau Josef Reder Franz Jaeger von Waldau Johann Redl Karl Jaeger von Waldau Franz Schachinger Anton Landsiedl Schriftfürer Gemeinde-Secretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung: 1. Mitteilungen.

I. Section: 2. Zuschrift der k.k. Bezirks-Hauptmannschaft Steyr wegen Regulirung des Teufelsbaches. 3. Rekurs der Frau Maria Weidinger wider einen Auftrag der Gemeinde-Vorstehung pto Beseitigung sanitätspolizeilicher Übelstände bei ihrem Hause. 4. 5. Rekurse der Frau Johanna Eiselmayr und der Herrn M. Mayr und J. Zeilberger pto Omnibusaufstellung am Bahnhofe. II. Section: 6. 7. Cassamtsbericht über die Cassagebarung in den Monaten Jänner und Februar 1879. 8. 9. Rechnungs-Ausweise über den Stand der gesammelten Fonde zum Armenhausbaue und zur Armenverpflegung. 10. Cassassamtsbericht über die Hinauszalung der Militär=Quartirgelder. 11. Lizitations-Protocoll wegen Verpachtung der Ölbergfleischbänke. 12. Lizitations-Protocoll wegen Verpachtung des Kolanger. III. Section: 13. Amtsbericht wegen Feststellung der Offertbedingnisse für die Herstellung der Wasserleitung in der Pfarrgasse. 14. Eingabe der Tischlergenossenschaft wegen Zuweisung der Tischlerarbeiten. 15. Sectionsbericht pto Verschleißgewölbe an der Schloßmauer.

I. Section: 2. Zuschrift der k.k. Bezirks-Hauptmannschaft Steyr wegen Regulirung des Teufelsbaches. 3. Rekurs der Frau Maria Weidinger wider einen Auftrag der Gemeinde-Vorstehung pto Beseitigung sanitätspolizeilicher Übel- stände bei ihrem Hause. 4. 5. Rekurse der Frau Johanna Eiselmayr und der Herrn M. Mayr und J. Zeilberger pto Omnibusaufstellung am Bahnhofe. II. Section: 6. 7. Cassamtsbericht über die Cassagebarung in den Monaten Jänner und Februar 1879. 8. 9. Rechnungs-Ausweise über den Stand der gesammelten Fonde zum Armen- hausbaue und zur Armenverpfle- gung. 10. Cassassamtsbericht über die Hinausza- lung der Militär=Quartirgelder. 11. Lizitations-Protocoll wegen Verpach- tung der Ölbergfleischbänke. 12. Lizitations-Protocoll wegen Verpach- tung des Kolanger. III. Section: 13. Amtsbericht wegen Feststellung der Offert- bedingnisse für die Herstellung der Wasser- leitung in der Pfarrgasse. 14. Eingabe der Tischlergenossenschaft wegen Zuweisung der Tischlerarbeiten. 15. Sectionsbericht pto Verschleißgewölbe an der Schloßmauer.

IV. Section: 16. Zuschrift der städtischen Armen-Commissi- on wegen Enthebung respect. Ernen- nung eines Armenrates für den 5. Bezirk. 17. Zuschrift derselben über das Ergebnis der Armen-Subscription. 18. Comité-Bericht über den Erlaß des hohen Landes-Ausschußes wegen Ab- änderung der Gesetze über die Frei- zügigkeit und den Schutz der Reli- gion und Ehe. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforder- lichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und macht hierauf 1. nachstehende Mitteilungen: a. Er erwänt, daß in einer früheren Ge- meinderat-Sitzung hinsichtlich des An- kaufes der sogenannten Hallerfelder sammt den dazugehörigen Objecten der Beschluß gefaßt worden sei, daß der Ge- meinderat diese Objecte zuerst besichti- gen solle, daher an den Besitzer derselben Herrn Josef Werndl das Ansuchen um Ge- stattung dieser Besichtigung gestellt wor- den sei, worüber derselbe nachstehendes

IV. Section: 16. Zuschrift der städtischen Armen-Commission wegen Enthebung respect. Ernennung eines Armenrates für den 5. Bezirk. 17. Zuschrift derselben über das Ergebnis der Armen-Subscription. 18. Comité-Bericht über den Erlaß des hohen Landes-Ausschußes wegen Abänderung der Gesetze über die Freizügigkeit und den Schutz der Religion und Ehe. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und macht hierauf 1. nachstehende Mitteilungen: a. Er erwänt, daß in einer früheren Gemeinderat-Sitzung hinsichtlich des Ankaufes der sogenannten Hallerfelder sammt den dazugehörigen Objecten der Beschluß gefaßt worden sei, daß der Gemeinderat diese Objecte zuerst besichtigen solle, daher an den Besitzer derselben Herrn Josef Werndl das Ansuchen um Gestattung dieser Besichtigung gestellt worden sei, worüber derselbe nachstehendes

Schreiben an die Gemeinde Vorstehung gerichtet habe /: liest :/ „Steyr den 16. April 1879. - An die löbl. Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr. Auf die geerte Zuschrift vom 12. dM. Z. 3789 bere ich mich zu erwidern, daß der Besichtigung der von mir zum Verkauf ausgebotenen Realität Seitens des löbl. Gemeinderats durchaus nichts im Wege stehe, und daß ich den Zeitpunkt für dieselbe ganz frei stelle, Hochachtungsvoll f. Josef Wendl Dr. F. Höfner.“ Der Vorsitzende bemerkt hiezu, daß es vom Gemeinderat abhänge, ob derselbe vielleicht heute gleich einen Tag bestimmen wolle, wann diese Besichtigung vorzunemen sei. G.R. Reder frägt, ob dieselbe nicht morgen Nachmittags vorgenommen werden könnte, worüber der Vorsitzende bemerkt, daß an diesem Tage Stadt-Schulrats-Sitzung und dermalen überhaupt besonders schlechtes Wetter sei, welches die Vorname der Besichtigung nicht recht tunlich erscheinen lasse. G.R. Peyrl bemerkt, daß es überhaupt keine Eile habe.

Schreiben an die Gemeinde Vorstehung gerichtet habe /: liest :/ „Steyr den 16. April 1879. - An die löbl. Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr. Auf die geerte Zuschrift vom 12. dM. Z. 3789 bere ich mich zu erwidern, daß der Besichtigung der von mir zum Verkauf ausgebotenen Realität Seitens des löbl. Gemeinderats durchaus nichts im Wege stehe, und daß ich den Zeitpunkt für dieselbe ganz frei stelle, Hochachtungs- voll f. Josef Wendl Dr. F. Höfner.“ Der Vorsitzende bemerkt hiezu, daß es vom Gemeinderat abhänge, ob derselbe viel- leicht heute gleich einen Tag bestimmen wolle, wann diese Besichtigung vor- zunemen sei. G.R. Reder frägt, ob dieselbe nicht morgen Nachmittags vorgenommen werden könnte, worüber der Vorsitzende bemerkt, daß an diesem Tage Stadt-Schulrats-Sitzung und dermalen überhaupt besonders schlech- tes Wetter sei, welches die Vorname der Besichtigung nicht recht tunlich erscheinen lasse. G.R. Peyrl bemerkt, daß es überhaupt keine Eile habe.

G.R. Josef Huber glaubt, daß die Besichtigung, nächsten Montag 5 Uhr nach Abhaltung der Commission am Eysnfeld wegen dessen Kanalisirung vorgenommen werden könnte, wozu der Vorsitzende bemerkt, daß es sich nicht vorausbestimmen ließe, wann diese Commission ende, daher an diesem Tage die Vorname der Be- sichtigung prekär sei; übrigens solle man selbe, nachdem sie einmal beschlossen sei, nicht allzuviel hinausschieben. G.R. Peyrl erwiedert, es wäre doch angenemer einen schönen Tag abzuwarten und nach dem die Sache gar keine Eile habe, könnte vielleicht einmal vom Amte aus eine Stunde hiefür anberaumt werden. G.R. Reder stellt den bestimmten Antrag, es solle bei günstigen Wetter hiezu vom Amte ein Tag festgesetzt worden, was angenommen wird. - Z. 4314. b. Der Vorsitzende verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löbl. Gemeinde-Vorstehung! Mit Bezug auf den erlassenen Aufruf vom 2. April d.J. Z. 3024 wegen Sammlung von Unterstützungsbeträgen für die Ver- unglückten von Szegedin und Neumarkt bere ich mich unter Anschluß der Subscip- tionslisten ergebenst zu berichten, daß

G.R. Josef Huber glaubt, daß die Besichtigung, nächsten Montag 5 Uhr nach Abhaltung der Commission am Eysnfeld wegen dessen Kanalisirung vorgenommen werden könnte, wozu der Vorsitzende bemerkt, daß es sich nicht vorausbestimmen ließe, wann diese Commission ende, daher an diesem Tage die Vorname der Besichtigung prekär sei; übrigens solle man selbe, nachdem sie einmal beschlossen sei, nicht allzuviel hinausschieben. G.R. Peyrl erwiedert, es wäre doch angenemer einen schönen Tag abzuwarten und nach dem die Sache gar keine Eile habe, könnte vielleicht einmal vom Amte aus eine Stunde hiefür anberaumt werden. G.R. Reder stellt den bestimmten Antrag, es solle bei günstigen Wetter hiezu vom Amte ein Tag festgesetzt worden, was angenommen wird. - Z. 4314. b. Der Vorsitzende verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löbl. Gemeinde-Vorstehung! Mit Bezug auf den erlassenen Aufruf vom 2. April d.J. Z. 3024 wegen Sammlung von Unterstützungsbeträgen für die Verunglückten von Szegedin und Neumarkt bere ich mich unter Anschluß der Subsciptionslisten ergebenst zu berichten, daß

wie aus dem beiliegenden Summar-Verzeichnisse zu ersehen ist, für die Verunglückten von Szegedin ein Betrag von 688 fl 01 xr und für jene von Neumarkt. 1252 " 23 " zusammen 1940 fl 24 xr eingeflossen ist. Weiters ist vom Herrn Karl Göppl, städt. Diurnist, für die Abgebrannten von Neumarkt ein Pack Kleidungsstücke übergeben worden. Steyr am 17. April 1879. - Amtmann.“ Hiezu bemerkt der Vorsitzende, daß seinerzeit als der Aufruf der k.k. Statthalterei wegen Einleitung einer Sammlung für Szegedin im Gemeinderate vorgetragen worden sei, von Seite des G.R. Dr. Hochhauser der Antrag gestellt worden sei, es sei auch von Seite der Gemeinde selbst ein Beitrag zu zeichnen, worüber beschlossen worden sei, dieses in suspenso zu belassen, bis die Sammlung vorüber sei, wornach sich der Gemeinderat erst aussprechen würde, ob und welchen Betrag die Gemeinde noch zu leisten gesonnen sei. G.R. Ploberger möchte unter Hinweis darauf, daß in Steyr mit dieser Sammlung ein so glänzendes Resultat erzielt worden sei, wie selbst in größeren Städten nicht, da z.B. Linz aus Gemeindemitteln 300 fl hergegeben, aber keine weitere Sammlung

wie aus dem beiliegenden Summar-Ver- zeichnisse zu ersehen ist, für die Verun- glückten von Szegedin ein Betrag von 688 fl 01 xr und für jene von Neumarkt. 1252 " 23 " zusammen 1940 fl 24 xr eingeflossen ist. Weiters ist vom Herrn Karl Göppl, städt. Diurnist, für die Abge- brannten von Neumarkt ein Pack Kleidungsstücke übergeben worden. Steyr am 17. April 1879. - Amtmann.“ Hiezu bemerkt der Vorsitzende, daß seinerzeit als der Aufruf der k.k. Statthalterei wegen Einleitung einer Sammlung für Szegedin im Gemeinderate vorgetragen worden sei, von Seite des G.R. Dr. Hochhauser der Antrag gestellt worden sei, es sei auch von Seite der Gemeinde selbst ein Bei- trag zu zeichnen, worüber beschlossen worden sei, dieses in suspenso zu belassen, bis die Sammlung vorüber sei, wornach sich der Gemeinderat erst aussprechen würde, ob und welchen Betrag die Ge- meinde noch zu leisten gesonnen sei. G.R. Ploberger möchte unter Hinweis darauf, daß in Steyr mit dieser Sammlung ein so glänzendes Resultat erzielt worden sei, wie selbst in größeren Städten nicht, da z.B. Linz aus Gemeindemitteln 300 fl herge- geben, aber keine weitere Sammlung

veranstaltet habe, bemerken, daß die Ge- meinde einer weiteren Beitragsleitung enthoben sei. G.R. Pointner hält den Antrag des G.R. Plo- berger für angezeigt, außer dieser Samm- lung nichts weiter beizutragen. Der Antrag des G.R. Ploberger wird ein- stimmig angenommen. - Z. 4343. c. der Vorsitzende bemerkt, daß vom Land- wirtschaftlichen Bezirks-Verein Steyr ein Schreiben eingelaufen sei und fordert den Schriftfürer auf, selbes zu verlesen. Dasselbe lautet: „An die löbl. Gemeinde- Vorstehung in Steyr. - Nachdem in der am 20. März 1879 abgehaltenen General- Versammlung des landwirtschaftlichen Be- zirks-Vereines statutenmäßig ein neuer Ausschuß gewält worden ist, erachte ich als Vor- stand desselben es als meine Pflicht, die löbl. Gemeinde Vorstehung im Namen des Gesammt- Ausschußes zu begrüßen, und derselben ./. ein Verzeichnis der Mitglieder dieses Ausschußes mitzuteilen. Bei der am 29. März 1879 abgehaltenen Sitzung hat der Ausschuß sich constituirt, und hiebei das feste Programm aufgestellt, daß mit allen bereits zu Gebote stehenden oder noch zu beschaffenden Mitteln das Ziel

veranstaltet habe, bemerken, daß die Gemeinde einer weiteren Beitragsleitung enthoben sei. G.R. Pointner hält den Antrag des G.R. Ploberger für angezeigt, außer dieser Sammlung nichts weiter beizutragen. Der Antrag des G.R. Ploberger wird einstimmig angenommen. - Z. 4343. c. der Vorsitzende bemerkt, daß vom Landwirtschaftlichen Bezirks-Verein Steyr ein Schreiben eingelaufen sei und fordert den Schriftfürer auf, selbes zu verlesen. Dasselbe lautet: „An die löbl. GemeindeVorstehung in Steyr. - Nachdem in der am 20. März 1879 abgehaltenen GeneralVersammlung des landwirtschaftlichen Bezirks-Vereines statutenmäßig ein neuer Ausschuß gewält worden ist, erachte ich als Vorstand desselben es als meine Pflicht, die löbl. Gemeinde Vorstehung im Namen des GesammtAusschußes zu begrüßen, und derselben ./. ein Verzeichnis der Mitglieder dieses Ausschußes mitzuteilen. Bei der am 29. März 1879 abgehaltenen Sitzung hat der Ausschuß sich constituirt, und hiebei das feste Programm aufgestellt, daß mit allen bereits zu Gebote stehenden oder noch zu beschaffenden Mitteln das Ziel

angestrebt werden soll, dem landwirtschaftlichen Verein des Bezirkes Steyr auf die volle Höhe seiner Aufgabe zu heben, und dardurch die landwirtschaftlichen Interessen im Allgemeinen, insbesonders aber des Bezirkes Steyr auf das Beste zu fördern. - Als ersten Schritt zur Erlangung dieses Zieles wurde in der constituirenden Ausschußsitzung der Beschluß gefaßt, daß der Ausschuß alle 2 Monate zusammentritt und daß järlich außer der statutenmässige General-Versammlung eine oder 2 Bezirks-Vereins-Versammlungen abgehalten werden sollen, in welchen zur Förderung der landwirtschaftlichem Interessen Antrage gestellt und besprochen, und gemeinnützige Vorträge gehalten werden sollen. Ferner wurde beschlossen, daß aus den vorhandenen Mitteln des Vereines merere jedem Landwirte nützliche Gegenstände, besonders Samen von neuen GetreideArten, Kartoffeln und Garten-Gewächsen, veredelte Obstsorten, neue landwirtschaftliche Geräte usw. angekauft, gelegentlich der järlichen Bezirks-Vereinsversammlung ausgestellt, besprochen und schließlich unter den Mitgliedern des Bezirk-Vereines mittelst Auslosung verteilt werden sollen. Andererseits aber muß

angestrebt werden soll, dem landwirt- schaftlichen Verein des Bezirkes Steyr auf die volle Höhe seiner Aufgabe zu heben, und dardurch die landwirt- schaftlichen Interessen im Allgemei- nen, insbesonders aber des Bezirkes Steyr auf das Beste zu fördern. - Als ersten Schritt zur Erlangung dieses Zieles wurde in der constituirenden Aus- schußsitzung der Beschluß gefaßt, daß der Ausschuß alle 2 Monate zusammentritt und daß järlich außer der statutenmäs- sige General-Versammlung eine oder 2 Bezirks-Vereins-Versammlungen abgehalten werden sollen, in wel- chen zur Förderung der landwirtschaft- lichem Interessen Antrage gestellt und besprochen, und gemeinnützige Vorträge gehalten werden sollen. Ferner wurde beschlossen, daß aus den vorhandenen Mitteln des Vereines merere jedem Landwirte nützliche Gegen- stände, besonders Samen von neuen Getreide- Arten, Kartoffeln und Garten-Gewächsen, veredelte Obstsorten, neue landwirtschaftliche Geräte usw. angekauft, gelegentlich der järlichen Bezirks-Vereinsversammlung ausgestellt, besprochen und schließlich un- ter den Mitgliedern des Bezirk-Vereines mittelst Auslosung verteilt wer- den sollen. Andererseits aber muß

der Ausschuß betonen, daß derselbe die sich gestellte Aufgabe nur dann wird erfül- len können, wenn er auch von der hiebei am meisten interessirten land- wirtschaftlichen Bevölkerung tatkräf- tig unterstützt wird, und wenn er hof- fen kann, daß wenigstens jener Teil der Bevölkerung des Bezirkes Steyr dem Verneine als Mitglieder beitritt, wel- chem die Hebung des allgemeinen und des eigenen Fortschrittes, und somit die He- bung des Wolstandes am Herzen liegt. Zu diesem Zwecke beere ich mich im Namen des Ausschußes an die löbliche Ge- meine Vorstehung das höfliche Ersuchen zu stellen, diesem Programme des Verei- nes nicht nur im dortigen Ausschuße, son- dern auch in der dortigen Bevölkerung die größt mögliche Verbreitung geben, und für den Eintritt von Mitgliedern tat- kräftig einwirken zu wollen. Der järliche Vereinsbeitrag der Mit- glieder beträgt nur 2 fl, welche im Laufe des Jares eingehoben werden und wofür jedes Mitglied die landwirt- schaftliche Zeitung erhält, und an den järlichen Verlosungen Teil nimmt. Schließlich ersuche ich von denjenigen, welche dem Vereine als Mitglieder beizutreten wünschen, die Namen, Haus N°, Wonort, Character und den allfälligen Hausnamen

der Ausschuß betonen, daß derselbe die sich gestellte Aufgabe nur dann wird erfüllen können, wenn er auch von der hiebei am meisten interessirten landwirtschaftlichen Bevölkerung tatkräftig unterstützt wird, und wenn er hoffen kann, daß wenigstens jener Teil der Bevölkerung des Bezirkes Steyr dem Verneine als Mitglieder beitritt, welchem die Hebung des allgemeinen und des eigenen Fortschrittes, und somit die Hebung des Wolstandes am Herzen liegt. Zu diesem Zwecke beere ich mich im Namen des Ausschußes an die löbliche Gemeine Vorstehung das höfliche Ersuchen zu stellen, diesem Programme des Vereines nicht nur im dortigen Ausschuße, sondern auch in der dortigen Bevölkerung die größt mögliche Verbreitung geben, und für den Eintritt von Mitgliedern tatkräftig einwirken zu wollen. Der järliche Vereinsbeitrag der Mitglieder beträgt nur 2 fl, welche im Laufe des Jares eingehoben werden und wofür jedes Mitglied die landwirtschaftliche Zeitung erhält, und an den järlichen Verlosungen Teil nimmt. Schließlich ersuche ich von denjenigen, welche dem Vereine als Mitglieder beizutreten wünschen, die Namen, Haus N°, Wonort, Character und den allfälligen Hausnamen

gefälligst anher bekannt geben zu wollen. Diejenigen neu eintretenden Mitglieder, welche ein künstlerisch ausgestattetes Vereines-Diplom wünschen, wollen dies besonders angeben und hiefür 1 fl öw einsenden. Landwirtschaftlicher Bezirks-Verein Steyr im April 1879 der Vorstand Anton Jaeger.“ Die die Funktionäre enthaltende Beilage lautet: „Landwirtschaftlicher Bezirks-Verein Steyr. - Vorstand Herr Anton Jaeger von Waldau, Brauhaus und Realitäten Besitzer, Ausschuß: Herr Karl Zimmerauer, kk. Statthaltereirat, Bezirkshauptmann; Herr Franz Kiderle kk. Notar in Steyr; Herr Karl Viertl, Realitäten Besitzer in Steyr; Herr Johann Seidler kk. Ober Inspector und Bezirks-Schätzungsreferent in Steyr; Herr Josef Blumenschein, Obmann in Garsten; Herr Josef Rogl, Obmann u. Gemeinde Vorsteher in Losensteinleiten; Herr Georg Arbeithuber, Obmann u. Gemeinde Vorsteher in Sierning. - Gewält als Abgeordnete zu den General-Versammlungen der Centrale in Linz: - Herr Anton Jaeger von Waldau, Herr Johann Seidler. Der Vorsitzende bemerkt hiezu, es möge dieses der Gemeinderat zur Kenntnis nemen und bezeichnet es selbstverständlich für wünschenswert, daß diesen höchst wichtigen Vereine

gefälligst anher bekannt geben zu wollen. Diejenigen neu eintretenden Mitglieder, welche ein künstlerisch ausgestattetes Ver- eines-Diplom wünschen, wollen dies beson- ders angeben und hiefür 1 fl öw einsenden. Landwirtschaftlicher Bezirks-Verein Steyr im April 1879 der Vorstand Anton Jaeger.“ Die die Funktionäre enthaltende Beilage lautet: „Landwirtschaftlicher Bezirks-Ver- ein Steyr. - Vorstand Herr Anton Jaeger von Waldau, Brauhaus und Realitäten Besitzer, Ausschuß: Herr Karl Zimmerauer, kk. Statt- haltereirat, Bezirkshauptmann; Herr Franz Kiderle kk. Notar in Steyr; Herr Karl Viertl, Realitäten Besitzer in Steyr; Herr Johann Seidler kk. Ober Inspector und Bezirks-Schätzungsreferent in Steyr; Herr Josef Blumenschein, Obmann in Garsten; Herr Josef Rogl, Obmann u. Gemeinde Vorste- her in Losensteinleiten; Herr Georg Arbeit- huber, Obmann u. Gemeinde Vorsteher in Sierning. - Gewält als Abgeordnete zu den General-Versammlungen der Centrale in Linz: - Herr Anton Jaeger von Waldau, Herr Johann Seidler. Der Vorsitzende bemerkt hiezu, es möge dieses der Gemeinderat zur Kenntnis nemen und bezeichnet es selbstverständlich für wünschens- wert, daß diesen höchst wichtigen Vereine

soviel als möglich Mitglieder beitreten möchten. - Z. 4169. d. Der Schriftfürer verliest eine Zuschrift des Herrn Gustav Ritzinger, mit welcher derselbe um die Bewilligung ersucht, einige im städtischen Archive befindliche Gegenstände für fachlich wissenschaftliche Zwecke copiren und benut- zen zu dürfen, und bemerkt der Vorsit- zende hiezu, daß der hiemit nachgesuchten Ausfolgung des Stadtrichterschwertes und einiger Siegel, welche Herr Ritzinger nach seiner mündlichen Erklärung nur für einige Tage zur Copirung benötige, gegen eine Empfangsbestätigung keinem Anstande unterliegen dürfte. G.R. Pointner spricht sich mit Rücksicht auf den beabsichtigten Zweck für die Überlassung aus, indem er voraussetzt, daß mit dem Stadtrichter- schwerte und den Siegeln eine solche Vorsicht be- obachtet werde, daß daran nichts verdorben werde. G.R. Karl v. Jaeger meint, daß Herr Ritzinger die Kopien im Rathause selbst machen könnte, was auch G.R. Breslmayr befürwortet, wogegen aber der Vorsitzende bemerkt, daß man diese Gegen- stände auch seinerzeit dem Museum in Linz überlassen habe und daß er glaube, daß man

soviel als möglich Mitglieder beitreten möchten. - Z. 4169. d. Der Schriftfürer verliest eine Zuschrift des Herrn Gustav Ritzinger, mit welcher derselbe um die Bewilligung ersucht, einige im städtischen Archive befindliche Gegenstände für fachlich wissenschaftliche Zwecke copiren und benutzen zu dürfen, und bemerkt der Vorsitzende hiezu, daß der hiemit nachgesuchten Ausfolgung des Stadtrichterschwertes und einiger Siegel, welche Herr Ritzinger nach seiner mündlichen Erklärung nur für einige Tage zur Copirung benötige, gegen eine Empfangsbestätigung keinem Anstande unterliegen dürfte. G.R. Pointner spricht sich mit Rücksicht auf den beabsichtigten Zweck für die Überlassung aus, indem er voraussetzt, daß mit dem Stadtrichterschwerte und den Siegeln eine solche Vorsicht beobachtet werde, daß daran nichts verdorben werde. G.R. Karl v. Jaeger meint, daß Herr Ritzinger die Kopien im Rathause selbst machen könnte, was auch G.R. Breslmayr befürwortet, wogegen aber der Vorsitzende bemerkt, daß man diese Gegenstände auch seinerzeit dem Museum in Linz überlassen habe und daß er glaube, daß man

diese eben Herrn Ritzinger wol anvertrauen könnte und zwar um so mer, als derselbe hiezu seine freie Zeit verwenden müße, zu welcher Zeit eben auch im Rathause niemand im Amte sei. G.R. Pointner stellt den bestimmten Antrag, es seine Herrn Kitzinger, die nachgesuchten Stücke einzeln gegen Rückstellung zum nachgesuchten Zwecke zu erfolgen, welcher Antrag angenommen wird. - Z. 4418. e. Der Vorsitzende fürt an, daß von Seite des Bürgercorps um Lieferung von Patronen für die Kaiserfeier nachgesucht worden sei, und zwar 54 Stück Pöllerpatronen und 1000 Stück blinde Gewerpatronen, welche zusammen circa 63 fl 40 xr kosten würden. Diese Patronen seien wol gewönlich zu derartigen Funktionen von der Gemeinde beigestellt worden, und werde es auch dieses mal hoffentlich keinem Anstande unterliegen; mit Rücksicht auf die Höhe des Betrages habe er es aber doch zur Kenntnis des Gemeinderates bringen wollen. Er stellt daher die Anfrage, ob jemand etwas dagegen einzuwenden habe und erklärt, da keine Einwendung erfolgt, diese Ausgabe für genemigt. - Z. 4471. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen.

diese eben Herrn Ritzinger wol anver- trauen könnte und zwar um so mer, als derselbe hiezu seine freie Zeit verwenden müße, zu welcher Zeit eben auch im Rathause niemand im Amte sei. G.R. Pointner stellt den bestimmten Antrag, es seine Herrn Kitzinger, die nachgesuchten Stücke einzeln gegen Rückstellung zum nachgesuchten Zwecke zu erfolgen, wel- cher Antrag angenommen wird. - Z. 4418. e. Der Vorsitzende fürt an, daß von Seite des Bürgercorps um Lieferung von Patronen für die Kaiserfeier nachgesucht worden sei, und zwar 54 Stück Pöllerpatronen und 1000 Stück blinde Gewerpatronen, welche zusammen circa 63 fl 40 xr kosten würden. Diese Patronen seien wol gewönlich zu der- artigen Funktionen von der Gemeinde bei- gestellt worden, und werde es auch dieses mal hoffentlich keinem Anstande unterlie- gen; mit Rücksicht auf die Höhe des Betrages habe er es aber doch zur Kenntnis des Ge- meinderates bringen wollen. Er stellt daher die Anfrage, ob jemand etwas da- gegen einzuwenden habe und erklärt, da keine Einwendung erfolgt, diese Aus- gabe für genemigt. - Z. 4471. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen.

I. Section 2. G.R. Pointner referirt in Angelegenheit der Re- gulirung des Teufelsbaches, indem er anfürt, daß derselbe wie schon öfters so auch im vorigen Jare hinter dem Neulustgütel ausgetreten sei, und durch den dortigen Graben auf der Garstner- Strasse und sodann durch den Hundsgraben sich in die Enns ergoßen habe, wärend er im gewönli- chen Zustande in Vogelsang in die Steyr einmün- de, bekannt durch seinen dortigen Wasserfall. Aus Anlaß des vorjärigen Austrittes dieses Baches sei nun die Steyr-Garstnerstrasse nächst der Besitzung des Herrn Dr. Hochhauser stark be- schädiget und infolge dessen eine Commission eingeleitet worden, wie diesem Austreten des Baches und dessen Abfluß in den Hundsgra- ben entgegengetreten werden könnte. Diese Commission und die technischen Erhebungen hätten stattgefunden, und habe man hiebei für gut gehalten, daß die größeren Gewäch- se und Stöcke, welche im Flußbette seien aus- gezogen würden, damit dasselbe hiedurch freier und tiefer würde; dann habe man die Erweite- rung und Erhöhung der Brücke hinter dem Neulust- Gütel und dergleichen beantragt. Die beigezoge- nen Anrainer hätten gegen die Regulirung keinen Anstand erhoben, jedoch erklärt, sich einer Bei- tragsleitung zu enthalten, nachdem sie durch den Austritt keinen Schaden litten, und daher diejenigen die Kosten tragen sollten, welche hieran beteiligt sein. Die Bausection, welche bei der

I. Section 2. G.R. Pointner referirt in Angelegenheit der Regulirung des Teufelsbaches, indem er anfürt, daß derselbe wie schon öfters so auch im vorigen Jare hinter dem Neulustgütel ausgetreten sei, und durch den dortigen Graben auf der GarstnerStrasse und sodann durch den Hundsgraben sich in die Enns ergoßen habe, wärend er im gewönlichen Zustande in Vogelsang in die Steyr einmünde, bekannt durch seinen dortigen Wasserfall. Aus Anlaß des vorjärigen Austrittes dieses Baches sei nun die Steyr-Garstnerstrasse nächst der Besitzung des Herrn Dr. Hochhauser stark beschädiget und infolge dessen eine Commission eingeleitet worden, wie diesem Austreten des Baches und dessen Abfluß in den Hundsgraben entgegengetreten werden könnte. Diese Commission und die technischen Erhebungen hätten stattgefunden, und habe man hiebei für gut gehalten, daß die größeren Gewächse und Stöcke, welche im Flußbette seien ausgezogen würden, damit dasselbe hiedurch freier und tiefer würde; dann habe man die Erweiterung und Erhöhung der Brücke hinter dem NeulustGütel und dergleichen beantragt. Die beigezogenen Anrainer hätten gegen die Regulirung keinen Anstand erhoben, jedoch erklärt, sich einer Beitragsleitung zu enthalten, nachdem sie durch den Austritt keinen Schaden litten, und daher diejenigen die Kosten tragen sollten, welche hieran beteiligt sein. Die Bausection, welche bei der

Commission anwesend gewesen sei, habe nun den diesfälligen Akt der Rechtsection zur Äußerung abgetreten. Die Rechtssection halte es nun für wünschenswert, daß die im Flußbete dieses Baches befindlichen Gewächse und Holzstöcke beseitiget, sonach bei dem Eintritte eines größeren Wasserstandes Erhebungen gepflogen werden, ob überhaupt durch Regulirung des Flußbetes der Austritt des Bachwassers in der Richtung zum Hundsgraben, und insbesonders mit welchem Kostenaufwande dieses, vermieden werden könnte. Die Section sei hiebei von der Ansicht ausgegangen, daß nur bei einen großen Wasserstande es am ehesten zu beurteilen sei, ob dieser Bach überhaupt der Art zu reguliren sei, daß er nicht mer in den Hundsgraben abfließe. Wie er eben erst heute in Erfarung gebracht habe, so sei früher der Hundsgraben das vollständige Abflußgebiet dieses Baches gewesen, und habe er sich damals überhaupt gar nicht in die Steyr, sondern in die Enns ergoßen, erst in späterer Zeit, im 16. Jarhundert sei diese Umänderung geschehen und der Bach in die Steyr abgeleitet worden. Aber dessen Ufer, nämlich auf der rechten Seite, seien noch immer so niedrig, daß das Wasser leicht überfließe, und dann in den Hundsgraben ablaufe, ob aber der hiedurch angerichtete Schaden ein so großer sei, das solle bei großem Wasserstande erhoben werden.

Commission anwesend gewesen sei, habe nun den diesfälligen Akt der Rechtsection zur Äuße- rung abgetreten. Die Rechtssection halte es nun für wünschenswert, daß die im Flußbete dieses Baches befindlichen Gewächse und Holzstöcke beseitiget, sonach bei dem Eintritte eines größe- ren Wasserstandes Erhebungen gepflogen wer- den, ob überhaupt durch Regulirung des Flußbe- tes der Austritt des Bachwassers in der Richtung zum Hundsgraben, und insbesonders mit wel- chem Kostenaufwande dieses, vermieden werden könnte. Die Section sei hiebei von der An- sicht ausgegangen, daß nur bei einen großen Wasserstande es am ehesten zu beurteilen sei, ob dieser Bach überhaupt der Art zu reguliren sei, daß er nicht mer in den Hundsgraben abfließe. Wie er eben erst heute in Erfa- rung gebracht habe, so sei früher der Hunds- graben das vollständige Abflußgebiet dieses Baches gewesen, und habe er sich damals überhaupt gar nicht in die Steyr, sondern in die Enns ergoßen, erst in späterer Zeit, im 16. Jarhundert sei diese Umänderung gesche- hen und der Bach in die Steyr abgeleitet wor- den. Aber dessen Ufer, nämlich auf der re- chten Seite, seien noch immer so niedrig, daß das Wasser leicht überfließe, und dann in den Hundsgraben ablaufe, ob aber der hiedurch angerichtete Schaden ein so großer sei, das solle bei großem Wasserstande erhoben werden.

G.R. Haller hält dafür, daß die ganze Schuld des da- maligen Austritts des Teufelsbaches von dem Brückel aufwärts zu suchen sei. Die Brücke und auch der Grabenrain bis zum Schlößel scheinen ihm genügend groß zu sein, aber weiter hinaus sei der ganze Kanal verwachsen und die Felbern wucherten Mitten ins Flussbett hinein; es wäre daher nur zu wünschen, daß dort ein kleiner Damm aufgefürt werde, aber Auslagen dürften nicht auf die Gemeinde fallen, weil die Ursache des Austretens nicht im Stadtgebiete liegen. G.R. Josef Huber gibt auch der Ansicht Ausdruck, daß die Gemeinde Garsten zur Reinigung und Reguli- rung des Wassergrabens verhalten werden solle, nach- dem derselbe in ihrem Besitze sei. Nachdem die Ge- meine Steyr durch den gegenwärtigen Zustand geschädigt werde, so habe sie das Recht, die Gemeinde Garsten darum zu belangen. Der Vorsitzende hebt hervor, daß, wie aus dem Commis- sions-Protocolle hervorgehe, die Gemeinde Garsten sich durchaus nicht geweigert habe, dieses zu thun, soweit es die Strecke in ihrem Gebiete betreffe; es sei- en aber verschiedene Besitzer dort; so habe z.B. auch der Vertreter des Lilienhofes nichts dage- gen, daß etwas gemacht werde, allein er er- kläre nichts dazu zu zalen und verware sich, wenn durch die Herstellungen ein Zustand ge- schaffen würde, der ihm einen Schaden zu füge,

G.R. Haller hält dafür, daß die ganze Schuld des damaligen Austritts des Teufelsbaches von dem Brückel aufwärts zu suchen sei. Die Brücke und auch der Grabenrain bis zum Schlößel scheinen ihm genügend groß zu sein, aber weiter hinaus sei der ganze Kanal verwachsen und die Felbern wucherten Mitten ins Flussbett hinein; es wäre daher nur zu wünschen, daß dort ein kleiner Damm aufgefürt werde, aber Auslagen dürften nicht auf die Gemeinde fallen, weil die Ursache des Austretens nicht im Stadtgebiete liegen. G.R. Josef Huber gibt auch der Ansicht Ausdruck, daß die Gemeinde Garsten zur Reinigung und Regulirung des Wassergrabens verhalten werden solle, nachdem derselbe in ihrem Besitze sei. Nachdem die Gemeine Steyr durch den gegenwärtigen Zustand geschädigt werde, so habe sie das Recht, die Gemeinde Garsten darum zu belangen. Der Vorsitzende hebt hervor, daß, wie aus dem Commissions-Protocolle hervorgehe, die Gemeinde Garsten sich durchaus nicht geweigert habe, dieses zu thun, soweit es die Strecke in ihrem Gebiete betreffe; es seien aber verschiedene Besitzer dort; so habe z.B. auch der Vertreter des Lilienhofes nichts dagegen, daß etwas gemacht werde, allein er erkläre nichts dazu zu zalen und verware sich, wenn durch die Herstellungen ein Zustand geschaffen würde, der ihm einen Schaden zu füge,

die Sache müße daher ser delicat behandelt werden. G.R. Pointner betont, daß man nach seiner Ansicht die Anrainer zu einer Beitragsleistung nicht verhalten könnte, weil selbe keinen Schaden haben und ihnen nichts daran liege, wenn der Bach austrete. G.R. Breslmayr bemerkt, daß die Garstner-Strasse ser viel durch den Austritt des Wassers gelitten habe, woran die Gemeinde Garsten Schuld sei, weil die Straße schlecht ausgeschottert gewesen sei. G.R. Pointer erwiedert, daß sich laut dem Protocolle der Bürgermeister von Garsten zu den für nötig befundenen Herstellungen auf dem Gemeinde-Gebiete von Garsten bereit erklärt habe. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section mit Majorität zum Beschluß erhoben. - Z. 2618. 3. G.R. Pointner referirt über den Rekurs der Frau Marie Weidinger, Hausbesitzerin N° 264 Ennsdorf wider eine Verfügung der Gemeinde Vorstehung Steyr und erwänt diesfalls, daß dieselbe deswegen von der Polizei beanstandet worden sei, weil sie vor ihrem Hause einen Misthaufen und eine Jauchgrube habe, und dardurch die Inwoner daselbst in Folge des Gestankes

die Sache müße daher ser delicat behandelt werden. G.R. Pointner betont, daß man nach seiner Ansicht die Anrainer zu einer Beitragsleistung nicht verhalten könnte, weil selbe keinen Schaden haben und ihnen nichts daran liege, wenn der Bach austrete. G.R. Breslmayr bemerkt, daß die Garstner-Strasse ser viel durch den Austritt des Wassers gelitten habe, woran die Gemeinde Garsten Schuld sei, weil die Straße schlecht ausgeschottert ge- wesen sei. G.R. Pointer erwiedert, daß sich laut dem Protocolle der Bürgermeister von Garsten zu den für nötig befundenen Herstellungen auf dem Gemeinde-Gebiete von Garsten bereit erklärt habe. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section mit Majorität zum Beschluß erhoben. - Z. 2618. 3. G.R. Pointner referirt über den Rekurs der Frau Marie Weidinger, Hausbesitzerin N° 264 Ennsdorf wider eine Verfügung der Gemeinde Vorste- hung Steyr und erwänt diesfalls, daß dieselbe deswegen von der Polizei beanstandet worden sei, weil sie vor ihrem Hause einen Misthau- fen und eine Jauchgrube habe, und dardurch die Inwoner daselbst in Folge des Gestankes

und der Unreinlichkeit der Gefar ausgesetzt seien krank zu werden. In Folge dessen seien auch die daselbst bestehenden Mängel durch das Bauamt erhoben worden, daß nemlich im ersten Stocke kein Abort, und es gut wäre, wenn ein Schlauch gemacht würde, der in den Hauptschlauch in der engen Gasse daselbst einmünde, wobei aber dann selbst zugegeben werde, daß diese Anlage vielleicht mit Schwie- rigkeiten verbunden sein könnte, weil nicht das nötige Gefälle vorhanden sei, und weil im ersten Stocke einen Abort herzu- stellen nicht möglich sei. Die Hausbesitze- rin sei nun von der Gemeine Vorstehung angewiesen worden, einen Plan vorzule- gen, wie den bei ihrem Hause bestehenden Übelständen abgeholfen werden könnte, wogegen sie vorliegende Eingabe eingereicht hätte, die Referent verließ und wornach sich sel- be außer Stande erklärt, mit Rücksicht auf ihre Vermögensverhältnisse, etwas an- deres zu tun, als statt der bestandenen hölzer- ner Retirade eine gemauerte Retirade mit 2 Abteilungen herstellen zu lassen. Referent stellt sohin namens der Section den Antrag, der vom Maria Weidinger eingebrach- ten Vorstellung gegen dem gemeindeämtlichen Auftrag vom 1. März l.J. Z. 2175 wolle in so- weit stattgegeben werden, daß binnen 4 Wochen ein gemauerte Retirade mit 2 Ab¬ teilungen hergestellt, die Anhäufung eines

und der Unreinlichkeit der Gefar ausgesetzt seien krank zu werden. In Folge dessen seien auch die daselbst bestehenden Mängel durch das Bauamt erhoben worden, daß nemlich im ersten Stocke kein Abort, und es gut wäre, wenn ein Schlauch gemacht würde, der in den Hauptschlauch in der engen Gasse daselbst einmünde, wobei aber dann selbst zugegeben werde, daß diese Anlage vielleicht mit Schwierigkeiten verbunden sein könnte, weil nicht das nötige Gefälle vorhanden sei, und weil im ersten Stocke einen Abort herzustellen nicht möglich sei. Die Hausbesitzerin sei nun von der Gemeine Vorstehung angewiesen worden, einen Plan vorzulegen, wie den bei ihrem Hause bestehenden Übelständen abgeholfen werden könnte, wogegen sie vorliegende Eingabe eingereicht hätte, die Referent verließ und wornach sich selbe außer Stande erklärt, mit Rücksicht auf ihre Vermögensverhältnisse, etwas anderes zu tun, als statt der bestandenen hölzerner Retirade eine gemauerte Retirade mit 2 Abteilungen herstellen zu lassen. Referent stellt sohin namens der Section den Antrag, der vom Maria Weidinger eingebrachten Vorstellung gegen dem gemeindeämtlichen Auftrag vom 1. März l.J. Z. 2175 wolle in soweit stattgegeben werden, daß binnen 4 Wochen ein gemauerte Retirade mit 2 Ab¬ teilungen hergestellt, die Anhäufung eines

Düngerhaufens vermieden, mit der Räumung der Senkgrube rechtzeitig vorgegangen und dieselbe unter hermetrischem Verschluße gehalten werde. G.R. Reder bemerkt, daß er mit dem städt. Ingenieur das betreffende Haus besichtiget und gefunden habe, daß sich nichts anderes machen ließe, als was die Section beantrage. Der Antrag der Section wird angenommen. - Z. 3427. 4. 5. G.R. Pointner bemerkt, daß die leidige Angelegenheit hinsichtlich der Aufstellung der Omnibuse am Banhofe heute wieder auf der Tagesordnung stehe; es sei dieses ein langwieriger Gegenstand, er würde daher, wenn der Gemeinderat damit einverstanden wäre, daß vorläufig von der Verlesung der erlaufenen Aktenstücke Umgang genommen werde, zuerst ein kurz zusammengestelltes Resumé über diese Angelegenheit in Vortrag bringen und erst dann weiters in die Verhandlung eintreten. Zu seinem Vortrage müße er bemerken, daß er bei demselben der Kürze wegen und um Wiederholungen zu vermeiden, den Omnibus des Hotel Cramer mit A, und jenen der Herren Zeilberger und Mayr mit B bezeichne. Referent verliest hienach nachstehende Resumé:

Düngerhaufens vermieden, mit der Räumung der Senkgrube rechtzeitig vorgegangen und dieselbe unter hermetrischem Verschluße gehalten werde. G.R. Reder bemerkt, daß er mit dem städt. Inge- nieur das betreffende Haus besichtiget und ge- funden habe, daß sich nichts anderes machen ließe, als was die Section beantrage. Der Antrag der Section wird angenommen. - Z. 3427. 4. 5. G.R. Pointner bemerkt, daß die leidige Angelegenheit hinsichtlich der Aufstellung der Omnibuse am Banhofe heute wieder auf der Tagesordnung stehe; es sei dieses ein langwieriger Gegenstand, er würde daher, wenn der Gemeinderat damit einver- standen wäre, daß vorläufig von der Verle- sung der erlaufenen Aktenstücke Umgang genommen werde, zuerst ein kurz zusam- mengestelltes Resumé über diese Angelegenheit in Vortrag bringen und erst dann weiters in die Verhandlung eintreten. Zu seinem Vor- trage müße er bemerken, daß er bei dem- selben der Kürze wegen und um Wiederholun- gen zu vermeiden, den Omnibus des Hotel Cramer mit A, und jenen der Herren Zeilberger und Mayr mit B bezeichne. Referent verliest hienach nachstehende Resumé:

„Im Jare 1869 erfolgte die Concessionirung des Omnibus A, im April 1878 jene des Om- nibus B mit Feststellung des Standortes der Aufstellung und zwar linksseitig vom Omnibus A. Im Juli 1878 erfolgte eine Aufstellungsordnung für sämmtliche Fahrge- legenheiten am Bahnhofe zu Steyr, ein- schließlich der beiden Omnibuse. - Omnibus B überreichte eine Beschwerde wegen Anweisung seines versteckten Standor- tes, welche Beschwerde beziehungsweise Recurs sowol von der Gemeinde-Vorste- hung und dem Gemeinderat abgewie- sen wurde, weil beide Instanzen von dem Standpunkte ausgegangen sind, daß das Begehren des Omnibus- Besitzers B. wegen abwechslungswei- ser Aufstellung der beiden Omnibuse auf dem bisherigen Standort des er- steren ihre Zustimmung desselben ei- ner Rechtsverletzung gleich käme, um so mehr, als ein zwingendes öffentli- ches Interesse hiezu nicht vorhanden war, und durch die beantragte Vorwärts- stellung des Omnibuses A um eine halbe Wagenlänge der Beschwerdepunkt des Omnibuses sich behoben haben dürfte. Der Omnibus-Besitzer B hat nun gegen die Entscheidungen der beiden unteren Instanzen den Recurs an den hohen Landes-Ausschuß gerichtet, welcher über

„Im Jare 1869 erfolgte die Concessionirung des Omnibus A, im April 1878 jene des Omnibus B mit Feststellung des Standortes der Aufstellung und zwar linksseitig vom Omnibus A. Im Juli 1878 erfolgte eine Aufstellungsordnung für sämmtliche Fahrgelegenheiten am Bahnhofe zu Steyr, einschließlich der beiden Omnibuse. - Omnibus B überreichte eine Beschwerde wegen Anweisung seines versteckten Standortes, welche Beschwerde beziehungsweise Recurs sowol von der Gemeinde-Vorstehung und dem Gemeinderat abgewiesen wurde, weil beide Instanzen von dem Standpunkte ausgegangen sind, daß das Begehren des OmnibusBesitzers B. wegen abwechslungsweiser Aufstellung der beiden Omnibuse auf dem bisherigen Standort des ersteren ihre Zustimmung desselben einer Rechtsverletzung gleich käme, um so mehr, als ein zwingendes öffentliches Interesse hiezu nicht vorhanden war, und durch die beantragte Vorwärtsstellung des Omnibuses A um eine halbe Wagenlänge der Beschwerdepunkt des Omnibuses sich behoben haben dürfte. Der Omnibus-Besitzer B hat nun gegen die Entscheidungen der beiden unteren Instanzen den Recurs an den hohen Landes-Ausschuß gerichtet, welcher über

die erflossenen beiden unteren Entscheidungen aus gegenteiliger Anschauung dem Recurse stattgegeben und angeordnet hat, daß durch die Gemeinde Vorstehung Steyr zuerst ein Ausgleich zwischen den beiden Omnibus Inhabern versucht, und im Falle des Scheitern einer Ausgleichung nochmals in erster Instanz eine Verfügung getroffen werde, in welcher Weise die Aufstellung der beiden Omnibuse am Bahnhofe zu Steyr zu geschehen habe. - Über die nun erlassene Gemeinderätliche Verfügung vom 21. März 1879 Z. 605 hat jeder der beiden OmnibusInhaber recurirt und jeder in dem rechtzeitig eingebrachten Recurse seinen Standpunkt klargelegt.“ Referent bemerkt, er müße nun zurückgehen auf den Gemeinderats-Beschluß vom 6. August 1878, welcher dahin lautet habe, es sei eine AugenscheinsCommission abzuhalten; diese habe am 16. August 1878 stattgefunden, und habe sich hiebei die GemeindeVertretung von Steyr dahin ausgesprochen, „daß eine andere Aufstellung der Omnibuse nur in der Weise stattfinden könnte, daß z.B. der Wagen vom Hotel Crammer etwas vorwärts, hingegen jener der Herrn Mayr & Zeilberger rückwärts zu stehen komme, wodurch dem reisenden Publicum die Möglichkeit geboten wäre, von jedem Wagen die Aufschrift zu sehen“. In dieser Weise, wie die

die erflossenen beiden unteren Ent- scheidungen aus gegenteiliger Anschau- ung dem Recurse stattgegeben und angeordnet hat, daß durch die Gemein- de Vorstehung Steyr zuerst ein Aus- gleich zwischen den beiden Omnibus Inhabern versucht, und im Falle des Scheitern einer Ausgleichung nochmals in erster Instanz eine Verfügung ge- troffen werde, in welcher Weise die Aufstellung der beiden Omnibuse am Bahnhofe zu Steyr zu geschehen habe. - Über die nun erlassene Gemeinderät- liche Verfügung vom 21. März 1879 Z. 605 hat jeder der beiden Omnibus- Inhaber recurirt und jeder in dem rechtzeitig eingebrachten Recurse seinen Standpunkt klargelegt.“ Referent bemerkt, er müße nun zurückgehen auf den Gemeinderats-Beschluß vom 6. August 1878, welcher dahin lautet habe, es sei eine Augenscheins- Commission abzuhalten; diese habe am 16. August 1878 stattgefunden, und habe sich hiebei die Gemeinde- Vertretung von Steyr dahin ausgesprochen, „daß eine andere Aufstellung der Omnibuse nur in der Weise stattfinden könnte, daß z.B. der Wagen vom Hotel Crammer etwas vorwärts, hingegen jener der Herrn Mayr & Zeilberger rückwärts zu stehen komme, wodurch dem reisenden Publicum die Möglichkeit geboten wäre, von jedem Wagen die Aufschrift zu sehen“. In dieser Weise, wie die

Gemeinde-Vertretung dazumal in Gutachten abgege- ben habe, sei auch gegenwärtig die Entscheidung der Gemeinde Vorstehung erfloßen, welche dahin lautete daß der Omnibus des Hotel Crammer um eine halbe Wagen-Länge weiter vorwärts zu stehen habe, als jener vom Hotel Krebs und Schiff. - Die Section finde daher mit Rücksicht auf die vom Gemeinderate am 16. August 1878 gepflogenen Local-Erhebungen die vorliegende Entscheidung der Gemeinde-Vor- stehung vom 21. März 1879 richtig, und habe aus lokalpolizeilichen Gründen keine Ursache hievon abzugehen, daher die Section beantrage diese Entscheidung zu bestätigen. G. R. Peyrl möchte mit Hinweis darauf, als das Hotel Crammer gegenwärtig verkauft worden sei, um die Bekanntgabe bitten, wem die Conces- sion zur Omnibusfart gehöre. Der Vorsitzende giebt hierüber bekannt, daß diese Concession dem Herrn Crammer gehöre, welcher sie nur an Frau Eiselmayr verpachtet habe. G.R. Peyrl bemerkt, dieses sei wol höchst sonderbar, nachdem man doch wisse, daß schon seit längerer Zeit, bevor noch das Hotel überhaupt verkauft worden sei, der Omnibus sammt Pferden in das Eigentum der Frau Eiselmayr übergegangen sei. Jetzt, nachdem man auch wisse, daß auch das Hotel Eigentum der Frau Eiselmayr sei, sei dieses desto mer sonderbar; es sei möglich, aber es komme

Gemeinde-Vertretung dazumal in Gutachten abgegeben habe, sei auch gegenwärtig die Entscheidung der Gemeinde Vorstehung erfloßen, welche dahin lautete daß der Omnibus des Hotel Crammer um eine halbe Wagen-Länge weiter vorwärts zu stehen habe, als jener vom Hotel Krebs und Schiff. - Die Section finde daher mit Rücksicht auf die vom Gemeinderate am 16. August 1878 gepflogenen Local-Erhebungen die vorliegende Entscheidung der Gemeinde-Vorstehung vom 21. März 1879 richtig, und habe aus lokalpolizeilichen Gründen keine Ursache hievon abzugehen, daher die Section beantrage diese Entscheidung zu bestätigen. G. R. Peyrl möchte mit Hinweis darauf, als das Hotel Crammer gegenwärtig verkauft worden sei, um die Bekanntgabe bitten, wem die Concession zur Omnibusfart gehöre. Der Vorsitzende giebt hierüber bekannt, daß diese Concession dem Herrn Crammer gehöre, welcher sie nur an Frau Eiselmayr verpachtet habe. G.R. Peyrl bemerkt, dieses sei wol höchst sonderbar, nachdem man doch wisse, daß schon seit längerer Zeit, bevor noch das Hotel überhaupt verkauft worden sei, der Omnibus sammt Pferden in das Eigentum der Frau Eiselmayr übergegangen sei. Jetzt, nachdem man auch wisse, daß auch das Hotel Eigentum der Frau Eiselmayr sei, sei dieses desto mer sonderbar; es sei möglich, aber es komme

ser unwarscheinlich heraus, daß die Concession noch Eigentum des Herrn Crammer sein könne, nachdem nicht herauszufinden sei, welchen Wert und welches Interesse diese Concession noch für Herrn Crammer haben könne; er glaube, daß die Omnibusfart enge mit dem Hotel verbunden sei, nachdem selbe keinen anderen Zweck habe, als eben dem Hotel Passagiere zuzufüren. Nachdem schon die Hauptsache in das Eigentum der Frau Eiselmayr übergegangen sei, scheine es im sonderbar, wie da gewissermassen selbe sollte vorbehalten worden sein. Er glaube, nachdem schon einmal ein Recurs in dieser Angelegenheit erlaufen sei, sollte man es wol zu keinem Zweiten mer kommen lassen. Er gestehe offen, wenn heute die Frau Eiselmayr in der Lage und Stelle des Herrn Mayr oder Zeilberger wäre, würde er nicht anders sprechen und nicht anders stimmen; er müßte aber so gut, um gleiches Recht gegen jeden walten zu lassen, seine Stimme der Frau Eiselmayr geben. Er glaube, die damalige Concession, die dem Herrn Crammer verliehen worden sei, werde wahrscheinlich auch keinen Vorzug enthalten, und werde es darin auch nicht heißen, daß eben dieser Wagen für fortwärende Zeiten gerade diesen Platz einzunemen habe, er glaube, das habe eine Gemeinde-Vorstehung nie tun können, weil man nicht gewußt habe, welche derartige Concurenten noch kommen könnten, denen allen gleich Rechnung zu tragen sei. Er glaube daher, daß man, um gewissermassen jedem gerecht zu werden hinblicken solle nach Linz

ser unwarscheinlich heraus, daß die Concession noch Eigentum des Herrn Crammer sein könne, nach- dem nicht herauszufinden sei, welchen Wert und welches Interesse diese Concession noch für Herrn Crammer haben könne; er glaube, daß die Omnibusfart enge mit dem Hotel verbunden sei, nachdem selbe keinen anderen Zweck habe, als eben dem Hotel Passagiere zuzufüren. Nachdem schon die Hauptsache in das Eigentum der Frau Eiselmayr übergegangen sei, scheine es im sonderbar, wie da gewissermassen selbe sollte vor- behalten worden sein. Er glaube, nachdem schon einmal ein Recurs in dieser Angelegenheit erlaufen sei, sollte man es wol zu keinem Zweiten mer kommen lassen. Er gestehe offen, wenn heute die Frau Eiselmayr in der Lage und Stelle des Herrn Mayr oder Zeilberger wäre, würde er nicht anders sprechen und nicht anders stimmen; er müßte aber so gut, um gleiches Recht gegen jeden walten zu lassen, seine Stimme der Frau Eisel- mayr geben. Er glaube, die damalige Concession, die dem Herrn Crammer verliehen worden sei, werde wahrscheinlich auch keinen Vorzug enthalten, und werde es darin auch nicht heißen, daß eben dieser Wagen für fortwärende Zeiten gerade diesen Platz einzunemen habe, er glaube, das habe eine Gemeinde-Vorstehung nie tun können, weil man nicht gewußt habe, welche derartige Concu- renten noch kommen könnten, denen allen gleich Rechnung zu tragen sei. Er glaube daher, daß man, um gewissermassen jedem gerecht zu werden hinblicken solle nach Linz

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