würden revidirt und wenn sie zusammen gezogen seien, so sei das lediglich auf Grund der vorliegenden Anweisungen geschehen; übrigens könne man dieselben für die Folge detailliren, auch könne sich die Secti- on aus den vorliegenden Belegen die Überzeugung der Richtigkeit verschaffen; So sei auch über die von der Haas'schen Buchdruc- kerei vorgekommene Rechnung gesprochen worden, in welcher Beziehung er consta- tiren müße, daß hinsichtlich derselben ein eigenes Lieferbüchel vorliege, in welchem jeder einzeln gelieferte Ge- genstand spezificirt eingetragen er- scheine, es wäre daher der Section vor- hin freigestanden, sich um die Belege zu kümmern, und ersuche er künftig hin, wenn derselben Rechnungen vorkämen, wel- che er zu wenig klar seien, sich an das Amt oder in der onehin bei den Sections- Sitzungen meistens gegenwärtig sei, zu- wenden, wo dann die Sache sich leicht wer- de klar legen lassen. G.R. Perz stellt den Antrag, es möge in der Steyrer-Zeitung in dieser Beziehung eine Richtigstellung veranlaßt werden, damit das Publikum nicht irre gehört würde. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Z 3981
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2