würden revidirt und wenn sie zusammen gezogen seien, so sei das lediglich auf Grund der vorliegenden Anweisungen geschehen; übrigens könne man dieselben für die Folge detailliren, auch könne sich die Section aus den vorliegenden Belegen die Überzeugung der Richtigkeit verschaffen; So sei auch über die von der Haas'schen Buchdruckerei vorgekommene Rechnung gesprochen worden, in welcher Beziehung er constatiren müße, daß hinsichtlich derselben ein eigenes Lieferbüchel vorliege, in welchem jeder einzeln gelieferte Gegenstand spezificirt eingetragen erscheine, es wäre daher der Section vorhin freigestanden, sich um die Belege zu kümmern, und ersuche er künftig hin, wenn derselben Rechnungen vorkämen, welche er zu wenig klar seien, sich an das Amt oder in der onehin bei den SectionsSitzungen meistens gegenwärtig sei, zuwenden, wo dann die Sache sich leicht werde klar legen lassen. G.R. Perz stellt den Antrag, es möge in der Steyrer-Zeitung in dieser Beziehung eine Richtigstellung veranlaßt werden, damit das Publikum nicht irre gehört würde. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Z 3981
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