Etwaige Einwendungen gegen obige Zu- sammensetzung der Sectionen bitte ich sofort vorzubringen, weil hierüber gemäß § 4 der Geschäftsordnung der Ge- meinderat zu entscheiden hat." Nachdem keine Einwendungen erhoben werden, färt der Vorsitzenden fort: "Nach § 6 der Geschäfts-Ordnung haben die Mitglieder einer jeden Section aus irer Mitte einen Obman und dessen Stellvertreten zu wälen, und ersuchte ich, diese Wal sofort vorzunemmen, und deren Resultat mir bekannt geben zu wollen, zu welchem Zwecke ich die Sitzung für 5 Minuten unterbreche." (Nach Wiederaufname) Das Resultat der stattgehabten Walen der Obmänner und deren Stellvertreter ist: I. Section: Georg Pointner, Obmann Carl Holub, Obmann-Stellvertreter II. Section: Leopold Huber, Obmann Ferdinand Gründler, Obmann-Stellvert. III. Section: Josef Reder, Obmann Josef Huber, Obmann-Stellvertreter IV. Section: Wenzl Wenhart, Obmann Josef Peyrl, Obmann Stellvertet." Der Vorsitzende bemerkt, daß nunmer der sub Punkt 3 auf der Tagesordnung stehende Gegen- stand zur Verhandlung zu kommen habe. Nachdem er aber bei demselben abtreten
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