Ratsprotokoll vom 6. April 1879

und Ausstattung bewilligen. Mit des Ausfürung dieses Beschlusses wäre das Bürgermeisteramt zu beauftragen. Der Antrag der Section wird einstimmig angenommen. Z. 3856. Hierauf stellt der Vorsitzende die Rundfrage, welcher von den Gemeinderatsmitgliedern der Älteste sei, um denselben für den Fall seiner Verhinderung, den Vorsitz in der Sitzung zu füren, darum ersuchen zu können. Hierüber wird constatirt, daß G.R. Haller der Alters-Präsident sei. Hienach hält der Vorsitzende nachstehenden Vortrag: "Löblicher Gemeinderat. Nach § 2 der Geschäfts-Ordnung teilen sich die sämmtlichen Gemeinderäte zum Zwecke der Vorberatung und Ausarbeitung der Geschäftsstücke für den Vortrag in den Gemeinderats-Sitzungen in die Geschäfte nach 4 Abteilungen (Sectionen) und stet nach § 4 derselben dem Bürgermeister das Recht zu, jedem Rat eine dieser Sectionen zuzuweisen. Auf Grund dieser Bestimmung erlaube ich mir hiemit nachstehende Einteilung der Herren Gemeinderats-

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