Alle diese Gründe hätten in zu seinem Anfrage gebracht, und der letzte, der in dazu bewogen, sei der, daß die Gemeinde hiezu vorläufig kein Geld benötige. Der Verkäufer stehe auf eine Zalung nicht an, man könne diese Erwerbung dermalen in Geld machen, so daß die Gemeinde in keine Verlegenheit komme. Der Kaufpreis erscheine ein mit Rücksicht auf den Wert der Objecte, und die Lage des Grundes ein billiger, und wenn die Gemeinde diesen Platz auslaße so habe sie keinen mer und sei es für alle Folge unmöglich, größere Unternemungen ins Leben zu rufen. Er halte dafür, daß, wenn heute die Gemeinde, wo er ein so günstiger Zufall diesen Erwerb möglich mache, nicht zugreife, sich die Gemeinde Vertretung mit einer großen Verantwortung gegenüber der Mit- und Nachwelt belade. Er stelle daher folgende Anträge: 1. Die Gemeinde erwerbe käuflich das Hallerfeld, die darauf stehende Villa das Petzen-Schlößl, den Petzen Garten und die dazu gehörige Strasse im äußersten Falle zum Kaufpreise von 52000 fl. 2. Es werde ein Comité aus dem Gemeinderate gewält, welches mit H. Josef Werndl in Unterhandlungen zu treten habe, daß er mit Rücksicht darauf,
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