Der Antrag der Section wird angenom- men. - Z 3471 und 3568. Der Vorsitzende bemerkt noch, daß ein Dring- lichkeitsgegenstand vorliege, nämlich eine von der Bürgerschuldirection ge- machte Eingabe, und ersucht den Obmann der IV. Section selbe zum Vortrage zu bringen. G.R. Wenhart verliest diese Eingabe, wel- che lautet: „Z. 90. Löbliche Gemeinde-Vorstehung Steyr! Der Herr Minister für Cultus & Unterricht hat mit dem hohen Erlasse vom 11. März GZ 2839 angeordnet, daß der 24. April d. J. anläßlich der Feier des 25. Jarestages der Vermälung Irer kuk Apostolischen Majestäten an allen öffentlichen Leranstalten als ein aus- serordentlicher patriotischer Fest u. Ferialtag begonnen werde. Schon zufolge Erlasses des kk Landesschulrates vom 15. Februar d. J. Z 451 wurde mit Sitzungsbeschluß des kk Stadtschulra- tes Steyr vom 24. Februar l. J. an den hierstädt. Schulen die Veranlassung von Schulfesten an diesem patrio- tischen Festtage angeordnet. Un- willkürlich wird der erste Blick der Kinder bei der erhabenden Feier
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