Falle einer weiteren Verzögerung oder der Nichtbewilligung meiner Bitte leicht ge- schehen kann, daß ich gar keine passende Unterkunft zu erhalten im Stande bin, so stelle ich die dringlichsten Bitte, mir den Mietzins järlicher 100 fl sogleich an- weisen zu wollen, wobei ich bemerke daß es der Gemeinde gelingen dürfte, die gegenwärtige Wonung des Maut-Einne- mers in der Zwischenzeit bis 1. Novem- ber weiter zu vermieten, oder auf an- dere Art zu benützen, da wie gesagt dieselbe zur Mautwonung nicht im ent- ferntesten geeignet erscheint. Ich gebe mich der sicheren Hoffnung hin, daß die löbl. Gemeinde-Vorstehung meinem Ansu- chen um so mer sogleich Rechnung tragen werde, als ich ja onehin pr Jar 8 fl aus Eigenem zur Bestreitung der Mautwo- nung hergebe, wozu ich vertragsmässig gar nicht verpflichtet bin, dafür die Überlassung der für die Mauteinhebung passenden Localitäten die löbl. Gemeinde Vorstehung selbst zu sorgen hat. Wäre ich seiner Zeit von der beabsich- tigten Änderung der Mautwonung um meine Willensmeinung befragt worden, ich hätte gewiß mir zur Auf- name der gegenwärtigen Mautwo- nung meine Äußerung abgegeben, je- doch hiezu bin ich nicht aufgefordert worden,
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