Vorstehung Steyr, am 18. Februar 1879 der Vice Bürgermeister, Gustav Gscheider. Der Vorsitzende bemerkt, es sei bisher Gepflogenheit gewesen, daß bei Offertausschreibung der Meistbietende Ersteher gewesen sei, auch bei Licitationen sei dasselbe; wenn aber dem Gemeinderat das Recht zustehe, über das Anbot zu bestimmen & es sich vorbehalte, wessen Anbot er anneme, so glaube er, daß der Antrag des Gemeinderates Peyrl zulässig sei. G.R. Ploberger verweist diesfalls auf ein Beispiel hinsichtlich der Offerte für die Besorgung der städt. Wirtschaftsfuren, wo auch des Offert des Herrn Viertl angenommen werden sei, obwol jenes des Herrn Huemer günstiger gewesen sei. G.R. Perz möchte sich die Frage erlauben, ob die beiden Offerte zur rechten Zeit überreicht worden seien, und ob nicht etwa eines zu spät eingebracht worden sei. G.R. Leopold Huber erwiedert, daß beide Offerte am 10. März eingelangt seien und zwar sei das des Herrn Josef Reder zuerst und das des Herrn Franz Wendl hierauf überreicht worden was auch der Vorsitzende bestätigt, der nur auf einen
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2