Offert-Bedingnisse. G.R. Leopold Huber verliest dieselben, welche lauten: „Z. 1. Offert Bedingnisse wegen Ver- pachtung des städt. Grundes auf dem Kolanger. 1. der Gemeinderat der Stadt Steyr verpach- tet gemäß Gemeinderatsbeschluß vom 31. Jänner d.J. den auf dem Kolanger zwischen den beiden Mänstätten gele- genen städt. Grund /: Parzelle N° 497 :/ mit einem Ausmasse von 1396.8 □Mtr. vom 7. Juni d. angefangen auf die Dauer von 5 Jaren d.i. bis 7. Juni 1884 auf Grund der h.ä. Offertauschreibung vom 18. Februar 1879 Z. 1. - 2. Als Bedingung wird festgesetzt, daß längs der zu ver- pachtenden Grundparzelle die Stras- senbreite durchgehends mit 6 Meter eingehalten werden muß, sohin die Benützung dieser Grundfläche über diese Grenze nicht ausgedent werden darf. - 3. der Pachtschilling ist in halb- järigen Raten vorhinein beim städt. Kassaamte zu erlegen. - 4. Es wird sich eine gegenseitige halbjärige Kün- digung vorbehalten, hingegen findet eine stillschweigende Verlängerung des Pachtvortrages nicht statt. - 5. Die auf Errichtung der Vorträge erlaufe- nen Stempelgebüren hat der Pächter aus Eigenen zu bestreiten. Gemeinde-
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