Ratsprotokoll vom 28. März 1879

Offert-Bedingnisse. G.R. Leopold Huber verliest dieselben, welche lauten: „Z. 1. Offert Bedingnisse wegen Verpachtung des städt. Grundes auf dem Kolanger. 1. der Gemeinderat der Stadt Steyr verpachtet gemäß Gemeinderatsbeschluß vom 31. Jänner d.J. den auf dem Kolanger zwischen den beiden Mänstätten gelegenen städt. Grund /: Parzelle N° 497 :/ mit einem Ausmasse von 1396.8 □Mtr. vom 7. Juni d. angefangen auf die Dauer von 5 Jaren d.i. bis 7. Juni 1884 auf Grund der h.ä. Offertauschreibung vom 18. Februar 1879 Z. 1. - 2. Als Bedingung wird festgesetzt, daß längs der zu verpachtenden Grundparzelle die Strassenbreite durchgehends mit 6 Meter eingehalten werden muß, sohin die Benützung dieser Grundfläche über diese Grenze nicht ausgedent werden darf. - 3. der Pachtschilling ist in halbjärigen Raten vorhinein beim städt. Kassaamte zu erlegen. - 4. Es wird sich eine gegenseitige halbjärige Kündigung vorbehalten, hingegen findet eine stillschweigende Verlängerung des Pachtvortrages nicht statt. - 5. Die auf Errichtung der Vorträge erlaufenen Stempelgebüren hat der Pächter aus Eigenen zu bestreiten. Gemeinde-

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