dem Herrn Reder groß abgehe und glaube er daher, daß man für denselben Rück- sicht nemen müße, weil sonst der Gemeinde Nachteilt zugehen könnten, die diesen Betrag von 5 fl wol weit über- steigen würden. Es sei zu bedenken, daß alle diese Unterstützungen, welche Herr Reder den Armen gebe, mer oder weni- ger auch der Gemeinde angenem sein müßten und ir zu gute kämen; er erlaube sich daher dem Antrag zu stellen man möge das Offert des Herrn Reder genemigen. G.R. Haller möchte noch beisetzen, daß Herr Reder auch gewiß mit seinem Anbot hin- aufgehen werde, um das zu ersetzen, um was es jetzt nidiger sei. G.R. Peyrl bemerkt hiezu noch, daß wenn es zulässig sei, Herr Reder gewiß nicht der- jenige sein werde, der bei dem Betrage von 30 fl stehen bleiben, sondern auch mer geben wurde; nur wisse er nicht, ob es zulässig sei. G.R. Ploberger erwiedert, daß es jedenfalls zu- lässig sei, weil sich der Gemeinderat die Rati- fication der Offerte vorbehalte. Der Vorsitzende ersucht um Verlesung der
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2