Ratsprotokoll vom 28. März 1879

daß ser mangelhafte Rechnungen vorge- kommen seien, er schließe sich daher dem von seinem Vorredner Gesagten vollkommen an, warum solle nicht derjenige, welcher Etwas liefern, eine spezificirte Rechnung hergeben, damit die Section sehe, was er geliefert habe; sonst nützen das Prüfen der Section nichts. G.R. Dr. Hochhauser hält diese Anforde- rung für so correct und wichtig, daß er derselben nur zustimmen könne. Die Rechnungen müßten detailirt sein; was die größeren Rechnungen betreffe, so sehe er keinen Grund ein, warum dieselben nicht monatlich ausbezalt werden sollten. G.R. Ploberger wünscht, daß die ganze Fi- nanz-Section sich um die Prüfung der Rechnungen anneme, sie könne sich schon damit abgeben, er sehe nicht ein, wa- rum die Prüfung nur immer 2 Ge- meinderäte vornemen sollten. G.R. Leopold Huber wirft ein, daß eben bei dieser Prüfung in der Regel Nie- mand dableiben wolle. G.R. Schachinger bemerkt, daß früher diese Rechnungen von 2 Mitgliedern

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