Ratsprotokoll vom 28. März 1879

hätten sich für die bedingte Einfürung des Ehekonsenses ausgesprochen, und 5, darunter die Gemeinde Steyr, Ried, Vöcklabruck, Wallern hätten sich für die Handhabung der gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen, also gegen den Ehekonsens ausgesprochen. Man sehe daher daraus, daß auch damals so viele Gemeinen um eine Abänderung gebeten hätten, und darum sei auch die vorliegende Frage, als eine wichtige zu behandeln. Hiernach wird der Antrag des G.R. Mayr auf Einsetzung eines Comites zur Vorberatung und Antragstellung hinsichtlich dieses Gegenstandes in der nächsten Sitzung zur Abstimmung gebracht und mit Majorität zum Beschluße erhoben. Dieses Comité wird nach dem Antrage des G.R. Perz aus 3 Gemeinderäten zusammengesetzt, als welche mit Acclamation die G.R. Anton v. Jäger, Mayr & Peyrl, gewält werden. - Z. 2312. 5. G.R. Poitner bemerkt, daß ein weiterer Erlaß des Landes-Ausschußes wegen Äusserung über das Gesetz über die Freiheit des Verkers mit Grund und Boden der Gemeine Steyr wol weniger berüre, demselben seien statistische Fragen zur Beantwortung beigelegt, welche Referent

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2