würden, insbesonders wegen der Ehen von Armen. Er möchte diese Gelegenheit gerne benützen, daß von Seite des Gemeinderates mit einem Antrage an dem Landesausschuß herangetreten werde. G.R. Peyrl findet auch im vorliegenden Erlasse in merfachen Beziehungen wichtige Momente und glaubt, daß, nachdem von Seite des Landesausschußes diese Anfrage gekommen sei man aus dem Grunde, um sich für spätere Zeit von jeden Vorwurf frei zu machen, diesen Gegenstand ruhig und weislich nochmals beraten solle. Der Gemeinderat habe Zeit bis halben April vor sich, er schliesse sich daher dem Antrage des G.R. Mayr an, es sei ein Comité zu wälen, welches bis zur nächsten Gemeinderats-Sitzung hierüber Bericht erstatten solle. Er finde nemlich in allen Punkten Wichtiges darin, und soll daher nicht leicht darüber hinweg gegangen werden. Vor ungefär einem Jare sei an 474 Gemeinden von Seite des Landes-Ausschußes in änlicher Weise ein Erlaß wegen Einfürung des Ehe-Konsenses zugeschickt worden, über den sich dieselben zu erklären gehabt hätten. Er könne sich erinnern, daß er gelesen habe, daß 20 Gemeinden um Wiedereinfürung des Ehekonsenses gebeten hätten; 52 Gemeinden
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