Ratsprotokoll vom 28. März 1879

und ein Comité zu bilden, welches die einzel- nen Punkte genauer besprechen könnte. Er verweis darauf, daß Juden oft 5 und 6 Gewölbe hätten, für welche sie auch aller- dings Steuern zalten. G.R. Pointner erwiedert, es sei in den Ge- werbe-Vorschriften enthalten, was ein Gewerbsmann leisten und tun könne, es liege aber nichts vor, daß sich der Gemein- derat über die Gewerbe-Ordnung äußern solle, sondern er habe bloß die Freizügig- keit zu besprechen. Sollte man in diesem Ausdruck auch das Gewerbe oder die Hausi- rer einbeziehen, so hätte es der Landesaus- schuß gewiß speziell hervorgehoben. G.R. Mayr macht aufmerksam, daß auch die Gesetze wegen Schutz für die Religion und den religiösen Charakter der Ehe einer Bespre- chung unterzogen worden sollten. G.R. Pommer erwiedert, daß nach seiner Mei- nung die Religion genügend geschützt sei, und zwar jede Religion, welche in Steyr geübt werde. Gegen die Übertretungen ge- gen die Sittlichkeit seien aber die Bestim- mungen des Strafgesetzes geltend. G.R. Mayr möchte doch, daß die Angelegenheit wegen der Ehe einer Besprechung unterzogen

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