daß dem gegenwärtigen Hausirhandel, Einhalt getan werden solle; er könne sich erinnern, daß diese Leute früher nur bestimmte Tage hätten an einem Orte verbleiben dürfen; jetzt sehe er Hausirer, welche ganze Wochen hier seien. Der Vorsitzende bemerkt hierauf, daß dem Hau- siren der Aufenthalt onehin auf gewisse Tage beschränkt werde; allerdings möge es vorkommen, daß selbe diese Anordnung auch manchesmal übertreten; übrigens habe die Sicherheitswache den strengen Auftrag hierüber genaue Aufsicht zu pflegen, und jeden sofort abzuschaffen, der one Bewillig- ung sich hier aufhalte. G.R. Peyrl erwiedert, er habe geglaubt, daß dieses Gesetz aufgehoben sei, weil er die Über- zeugung habe, daß derartige Leute sich oft 8 Tage lang hier aufhalten. G.R. Mayr frägt, ob sich dann der Ausdruck Freizügigkeit nur auf die Fleischhauer, Bäcker oder auf die Juden beziehe, er müs- se doch eine größere Ausdenung haben. Er glaube, daß diese Frage einer eingehenden Erörterung zu unterziehen wäre; man solle dabei auch auf das Kleingewerbe Bedacht ne- men; es wäre daher wünschenswert, sich diesem Gegenstand besser überlegen zu können
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