daß dem gegenwärtigen Hausirhandel, Einhalt getan werden solle; er könne sich erinnern, daß diese Leute früher nur bestimmte Tage hätten an einem Orte verbleiben dürfen; jetzt sehe er Hausirer, welche ganze Wochen hier seien. Der Vorsitzende bemerkt hierauf, daß dem Hausiren der Aufenthalt onehin auf gewisse Tage beschränkt werde; allerdings möge es vorkommen, daß selbe diese Anordnung auch manchesmal übertreten; übrigens habe die Sicherheitswache den strengen Auftrag hierüber genaue Aufsicht zu pflegen, und jeden sofort abzuschaffen, der one Bewilligung sich hier aufhalte. G.R. Peyrl erwiedert, er habe geglaubt, daß dieses Gesetz aufgehoben sei, weil er die Überzeugung habe, daß derartige Leute sich oft 8 Tage lang hier aufhalten. G.R. Mayr frägt, ob sich dann der Ausdruck Freizügigkeit nur auf die Fleischhauer, Bäcker oder auf die Juden beziehe, er müsse doch eine größere Ausdenung haben. Er glaube, daß diese Frage einer eingehenden Erörterung zu unterziehen wäre; man solle dabei auch auf das Kleingewerbe Bedacht nemen; es wäre daher wünschenswert, sich diesem Gegenstand besser überlegen zu können
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2