Ratsprotokoll vom 28. März 1879

ung kommen würden. G.R. Peyrl erwidert, er habe eben gemeint, daß in dem Worte Freizügigkeit auch der Hausirhandel verstanden sei, welcher Anschauung auch G.R. Ploberger beipflichtet. G.R. Dr. Hochhauser erklärt, daß nach seiner Auffassung der Hausirhandel nicht inbe- griffen erscheine, denn derselbe sei ein conzessionirtes Gewerbe, wärend es sich hier um freien Verker von Ort zu Ort handle, der Wunsch des G.R. Peyrl, welche gerechtfertigt sei, könne bei einer an- dern Gelegenheit berücksichtigt werden; im übrigen wisse er, daß von Seite des hiesigen Handelsgremiums eine Petition gegen den Hausirhandel eingebracht wor- den sei. G.R. Ploberger bemerkt hiezu, daß es nicht schade, wenn der Gemeinderat sich dem anschließe. G.R. Pointner erwiedert, daß die Debatte onehin in das Sitzungsprotocoll komme, welches dem Landesausschuße vorgelegt werden müße, welcher dann daraus auch diesem Wunsch entneme. G.R. Peyrl stellt den bestimmten Antrag, es möge der Wunsch ausgedrückt werden,

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