Ratsprotokoll vom 28. März 1879

müßten einem in den Häusern oft wirklich lästig werden wegen irer Zudringlichkeit, und da man obendrein wisse, welche gerin- ge Leistungen diese Leute hätten, welche kleine Steuer sie zalen; diese kämen nur hieher, um sich tagelang hier herumzutrei- ben und leisten zur Gemeinde gar nichts, wä- rend der Einheimische mit seiner Waare nicht hausiren könne und obwol er große Steu- ern, großen Zins zale, zuschauen müße, wie der Häusirer in einem Gasthause schon wegen seiner Zudringlichkeit Geschäfte mache wärend er im Gewölbe one ein Geschäft zu machen, stehen müße; es wäre daher wol wünschenswert, daß in der Rich- tung etwas geschehe, und der Wunsch ausge- sprochen würde, daß der Hausirhandel ei- ne Beschränkung erfaren möge. G.R. Pointner giebt die Richtigkeit der Bemer- kung des G.R. Peyrl zu, bemerkt jedoch, daß diese Frage mit der vorliegenden in kei- nem Bezuge stünde; heute handle es sich um eine Berichterstattung wegen Beschrän- kung der Freizügigkeit; der Hausirhandel sei eine bestimmte Beschäftigung, wofür das Hausirpatent und besondere Gesetze be- stünden und worüber der Gemeinde- Vertretung eine Äußerung nicht aufgetra- gen sei; diesbezüglich seien andere Petiti- onen, welche dies auch zur Berücksichtig-

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