müßten einem in den Häusern oft wirklich lästig werden wegen irer Zudringlichkeit, und da man obendrein wisse, welche geringe Leistungen diese Leute hätten, welche kleine Steuer sie zalen; diese kämen nur hieher, um sich tagelang hier herumzutreiben und leisten zur Gemeinde gar nichts, wärend der Einheimische mit seiner Waare nicht hausiren könne und obwol er große Steuern, großen Zins zale, zuschauen müße, wie der Häusirer in einem Gasthause schon wegen seiner Zudringlichkeit Geschäfte mache wärend er im Gewölbe one ein Geschäft zu machen, stehen müße; es wäre daher wol wünschenswert, daß in der Richtung etwas geschehe, und der Wunsch ausgesprochen würde, daß der Hausirhandel eine Beschränkung erfaren möge. G.R. Pointner giebt die Richtigkeit der Bemerkung des G.R. Peyrl zu, bemerkt jedoch, daß diese Frage mit der vorliegenden in keinem Bezuge stünde; heute handle es sich um eine Berichterstattung wegen Beschränkung der Freizügigkeit; der Hausirhandel sei eine bestimmte Beschäftigung, wofür das Hausirpatent und besondere Gesetze bestünden und worüber der GemeindeVertretung eine Äußerung nicht aufgetragen sei; diesbezüglich seien andere Petitionen, welche dies auch zur Berücksichtig-
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