wenn sich einzelne Gewerbetreibende und Geschäftsleute hiedurch verkürzt glaubten, so gebe er zu, daß überhaupt, wenn merere dieselben Geschäfte betreiben, hiedurch die anderen geschädigt werden; dabei sei aber zu bedenken, daß wenn der Jude schlecht und teuer verkaufe, er in der Folge eben keinen Absatz haben werde, was auch seine guten Seiten habe. Es gebe noch viele Christen, die bei einem Juden darum nicht kaufen wollten, weil er ein Jude sei; dieselben seien daher onehin gegenüber andern Geschäftsleuten im Nachteile. Gehe man auf die Bäcker und Fleischhauer über, warum sollen nicht von auswärtigen Producenten dem Publikum Artikel zu billigeren und besseren Preise herbeigeschafft werden. Der Bäcker, der Fleischhauer werde auch nicht beantragen, daß die Satzungen wieder ins Leben gerufen würden; selbst die Bevölkerung werde das nicht verlangen, dieses seien eben veraltete Dinge. Aus diesem Grunde halte er dafür, daß auf ein Beschränkung der Freizügigkeit nicht einzuraten sei. G.R. Peyrl glaubt, daß jeder von den Mitgliedern des Gemeinderates sich wol die Überzeuung werde verschafft haben, daß es gut und wünschenswert wäre, wenn dem schrecklichen Umsichgreifen der Hausirer einigermassen Einhalt getan werden könnte. Diese Leute
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