die Gemeinde Vorstehung daher aufmerksam gemacht, daß in diesem Berichte nur die Wünsche jener Gemeinden zum Ausdruck und zur Berücksichtigung gelangen können, welche innerhalb des obigen Termines ire Äußerung abgegeben haben werden. Vom oberösterreichischen Landesausschusse. Linz, am 30. Jänner 1879. - Der Landeshauptmann: Dr. Moriz Eigner mp.“ Referent bemerkt hiezu, daß nach seiner Ansicht die 1. Frage mit Nein zu beantworten sei, weil die Wünsche einzelner Gemeindeinsassen auf Beschränkung der Freizügigkeit die woltätigen Wirkungen derselben auf die übrige Bevölkerung der Stadt nicht zu entkräften vermögen. Die Freizügigkeit finde nemlich darin von Ausdruck, daß die Juden sich überall ansäßig machen und der Beschäftigung nachgehen können, daß die Satzungen aufgehoben worden seien, und überall eine freiere Bewegung sich geltend gemacht habe, daß es den Producenten auswärtiger Gemeinden frei stehe, wo Producte in andern Gemeinden abzusetzen; alles dieses treffe auch hier zu. Wie der Gemeinderat wisse, seien vor vielen Jaren keine Juden in der Stadt gewesen, jetzt seien deren merere hier. Man könne nicht darauf antragen, daß man selbe ausweise oder auf eine bestimmte Zal beschränke,
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