Ratsprotokoll vom 28. März 1879

obliegenden Armenversorgung handelt außer Acht zu lassen, indem hier- über sämmtliche Gemeinden, von Ober- Österreich ire Äußerung an den Lan- desausschuß bereits erstattet haben. Im Falle der Gemeinde Ausschuß Än- derungen des Heimatsgesetzes wünschen sollte, ist das diesfällige Sitzungs- Protocoll an den Landesausschuß einzusenden. Diese Einsendung hat jedoch innerhalb längstens 4 Wochen zu geschehen, indem die Revision des Heimatsgesetzes mit dem Gesetzent- wurfe über Armenpflege in mit- telbaren Zusammenhange stet und die Vorbereitung dieses Gesetzent- wurfes für den hohen Landtag keine weitere Verzögerung erleidet. Im Falle von Seite des Gemeinde Aus- schußes eine Änderung des Heimats- gesetzes nicht gewünscht werden sollte kann die Vorlage des Sitzungs-Proto- colles unterbleiben. - Vom oberöst- erreichischen Landesausschuße. Linz am 22. Februar 1879. - Der Landeshaupt- mann Dr. Moriz Eigner mp.“ Referent bemerkt hiezu, daß im Jare 1878 die Ge- meine Vorstehung in derselben Frage an das kk. Statthalterei-Präsidium eine Äusse- rung dahin abgegeben habe, daß dermalen

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