für die verarmten und großenteils flüchtigen Bewoner von Szegedin nach Tunlichkeit zu lindern; die Bevölkerung der diesseitigen Reichshälfte wird ire bei fremdem Unglücke jederzeit bewärte Teilname gewiß auch in diesem Falle betätigen wollen, wo das unter dem gemeinsamen Scepter unseres allergnädigsten Kaisers und Herrn stehende Königreich Ungarn eine so schwere Heimsuchung erfaren hat. Seine Excellenz der Herr Minister des Innern hat sich demnach zufolge hohen Erlasses vom 15 d.Mts. Z. 1185/M.I. veranlaßt gefunden, in sämmtlichen im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern eine öffentliche Sammlung milder Beiträge zur Unterstützung der in Folge der Überschwemmung verunglückten und hilfsbedürftigen Bewoner der k. Freistadt Szegedin in Ungarn auszuschrieben, wovon ich Euer Wolgeboren mit dem Ersuchen in Kenntnis setze, wegen Einleitung und tunlichster Förderung dieser Sammlung schleunigst das Geeignete zu verfügen und die eingehenden Beträge hieher einzufinden, von wo aus die selben am letzten Tage eines jeden Monates mit einer genauen, die Namen der Spender und die widmeten Teilbeträge enthaltenden Consignation dem
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