beiden genannten Stipendien neuerlich in Ausschreibung zu bringen. G.R. Dr. Hochhauser glaubt, es könnte vorläu- fig von einer Ausschreibung Umgang genom- men und dafür die Zinsen zum Kapital geschlagen werden, um daselbe zu ver- größern; übrigens kenne er den Stift- brief nicht. G.R. Wenhart erwiedert, daß dieses onedies der Fall sei, so lange kein Bewerber sich finde; auf diese Weise sie es gekommen, daß Stipendien, die früher nur 70 fl betra- gen hätte dermalen schon auf 80 & 90 fl angewachsen seien. Die Statthalterei sei sei- nerzeit auf den Vorschlag des Gemeindera- tes, daß auch Realschüler auf diese Stipendien anspruchsberechtigt sein sollten, nicht einge- gangen; eben so wenig könne die Gemeinde Steyr darauf eingehen, andere als Steyrer Bürgersöne, die nach dem Stiftbriefe hiezu berufen seien, in Vorschlag zu bringen. G.R. Pointner findet den Sectionsantrag für correct und möchte nur beisetzen, daß die Ausschreibung erst im nächsten Schuljar platzgreiffen solle, was Referent, als selbstverständlich bezeichnet. Der Antrag der Section wird angenommen. - Z. 2343.
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