beiden genannten Stipendien neuerlich in Ausschreibung zu bringen. G.R. Dr. Hochhauser glaubt, es könnte vorläufig von einer Ausschreibung Umgang genommen und dafür die Zinsen zum Kapital geschlagen werden, um daselbe zu vergrößern; übrigens kenne er den Stiftbrief nicht. G.R. Wenhart erwiedert, daß dieses onedies der Fall sei, so lange kein Bewerber sich finde; auf diese Weise sie es gekommen, daß Stipendien, die früher nur 70 fl betragen hätte dermalen schon auf 80 & 90 fl angewachsen seien. Die Statthalterei sei seinerzeit auf den Vorschlag des Gemeinderates, daß auch Realschüler auf diese Stipendien anspruchsberechtigt sein sollten, nicht eingegangen; eben so wenig könne die Gemeinde Steyr darauf eingehen, andere als Steyrer Bürgersöne, die nach dem Stiftbriefe hiezu berufen seien, in Vorschlag zu bringen. G.R. Pointner findet den Sectionsantrag für correct und möchte nur beisetzen, daß die Ausschreibung erst im nächsten Schuljar platzgreiffen solle, was Referent, als selbstverständlich bezeichnet. Der Antrag der Section wird angenommen. - Z. 2343.
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