was aber die 5. Flamme anbelangt, wird sich die Section die Überzeugung verschaffen, ob es notwendig erscheint diese Quai-Beleuchtung für ganznächtig zu belassen. G.R. Schachinger erwänt, daß er diese Beleuchtung gestern beobachtet und sie für überflüßig gefunden habe; wenn 2 Flammen brennen, sei es genügend. G.R. Wenhart fürt an, daß seines Wissens diese Gaslaternen am Ennsquai nicht zu dem Zwecke bewilligt worden seien, daß sie fortwärend brennen, sondern hauptsächtlich aus dem Grunde, daß bei Wassergefar eine gute Beleuchtung sei, im komme vor, daß die Laternen zu enge beisammen seien und halte er es daher nicht für notwendig, daß für gewönlich alle brennen; er glaube, daß der 3te Teil der Flammen hinreiche. G.R. Haller meint, es solle gar keine Flamme brennen, weil daselbst kein öffentlicher Verker sei. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Section angenommen. - Z. 3860. IV. Section 17. G.R. Wenhart hebt vor allem hervor, daß
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