des Erstehers für die pünktliche Erfül- lung des Offertes haftet und bis zum vollständigen Abschlusse der Liefe- rung bei der Gemeinde Vorstehung deponirt bleibt. 5. die Zalung geschiet spätestens 14 Tage nach ge- schehener Lieferung. 6. Die Offer- te sind längstens bis 30. März 1879 versehen mit einer 50 xr Stempel- marke, und belegt mit obiger Caution versiegelt bei der Gemein- de-Vorstehung zu überreichen. 7. Jeder Offerent bleibt mit sei- nem Offerte bis zu der dem Offert Termine nächst folgenden Gemein- derats-Sitzung mit seiner Caution haften. Über die Anname der Offerte entscheidet der Gemeinde- rat nach freier Wal. Steyr am 24. Februar 1879. Iglseder.“ Referent bemerkt hiezu, daß man bei den sub Punct 1. der Offertbedingnisse vorkommenden Quantitäten den kleinen Bruchteil /: 165.04 :/ ganz weg- lassen, den größeren hingegen bei /: 36.92 :/ in einem ganzen Raum- meter ändern solle; im übrigen glaube die Section, daß dieser Gegen- stand nur zur Kenntnis zu nemen wäre. Zur Kenntnis.- Z. 2157.
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