Ratsprotokoll vom 28. Februar 1879

des Erstehers für die pünktliche Erfüllung des Offertes haftet und bis zum vollständigen Abschlusse der Lieferung bei der Gemeinde Vorstehung deponirt bleibt. 5. die Zalung geschiet spätestens 14 Tage nach geschehener Lieferung. 6. Die Offerte sind längstens bis 30. März 1879 versehen mit einer 50 xr Stempelmarke, und belegt mit obiger Caution versiegelt bei der Gemeinde-Vorstehung zu überreichen. 7. Jeder Offerent bleibt mit seinem Offerte bis zu der dem Offert Termine nächst folgenden Gemeinderats-Sitzung mit seiner Caution haften. Über die Anname der Offerte entscheidet der Gemeinderat nach freier Wal. Steyr am 24. Februar 1879. Iglseder.“ Referent bemerkt hiezu, daß man bei den sub Punct 1. der Offertbedingnisse vorkommenden Quantitäten den kleinen Bruchteil /: 165.04 :/ ganz weglassen, den größeren hingegen bei /: 36.92 :/ in einem ganzen Raummeter ändern solle; im übrigen glaube die Section, daß dieser Gegenstand nur zur Kenntnis zu nemen wäre. Zur Kenntnis.- Z. 2157.

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