der Beschluß gefaßt, den Brennholzbedarf pr 1879 - 1880 im Offertwege auszuschreiben. Unter Beziehung hierauf erlaubt sich das Amt in der Anlage einen Entwurf von Offertbedingnissen zur weiteren Beschlußfassung ergebenst vorzulegen. Steyr am 24 Februar 1879. Iglseder.“ Weiters verliest Referent die Offert-Bedingnisse welche lauten: „Offertedingnisse für die zufolge Gemeinderatsbeschluß vom 21. Februar 1879 auszuschreibende Lieferung von Brennholz. 1. Es sind 165.04 Raummeter hartes und 36.92 Raummeter weiches Brennholz mit je 0.79 Meter Scheiterlange zu liefern. 2. Die Lieferung muß zwischen dem 15. Juni und letzten Juli 1879 loco Steyr Einquai oder Bauhof erfolgen. 3. Das Holz muß im vorigen Jare geschlagen und vollkommen gesund sein; ersticktes oder schwammiges Holz, oder solches, welches mit Prügel gemischt ist, wird von der Übername ausgeschlossen. 4. Dem Offerte ist eine Caution pr 100 fl in Baaren oder in Wertpapieren mit pupillarmässiger Sicherheit anzuschließen, welche im Falle der Nichtanname des Offertes dem Offerenten sogleich zurückgesendet wird, wärend jene
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