herausgestellt hat. Hierüber hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 4. October v.J. Z. 1091 beschlossen, bezüglich der Eigentümer jener Gründe am Wergrabenkanale bei der Steyr, auf denen sich hölzerne Hütten befinden, die Erhebungen zu pflegen, worüber von Seite des Amtes unterm 3. Dezember v.J. Z. 12676 der Bericht erstattet, u. in der Sitzung vom 13. Dezember v.J. beschlossen wurde, wegen Beseitigung der Hütten mit den Besitzern Unterhandlungen einzuleiten und selbe zur Abgabe einer bestimmten Erklärung aufzufordern. Diesem gemäß, wurden die betreffenden Hausbesitzer auf heute vorgeladen, und es geben über gemachten Vorhalt zu Protocoll, und zwar: 1. H. Anton Kamesberger, Hausbesitzer N° 221 bei der Steyr: Ich bin in keiner Weise geneigt, von dem mir eigentümlichen, gegenüber meines Hauses am Wergrabenkanale gelegenen Grund, welcher gegenwärtig mit einer Planke eingefriedet ist, behufs Erweiterung, beziehungsweise Regulirung der Strasse etwas abzutreten sondern erlaube mir zu bemerken, daß es hinlänglich genügt, wenn die Strasse beschottert werde - Anton Kamesberger.“
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