G.R. Pointner schließt sich auch der Ansicht an, die letztgezalten Mitpreise als Grundbasis bei der Ausrufung zu wälen, denn wolle einer das Gewölbe des anderen haben, so würden sie sich selbst zur Erhöhung treiben. Er stelle daher den Antrag diejenigen Gewölbe, welche bis heute vergeben gewesen seien mit den bisherigen Preisen, jene aber, welche bisher leergestanden seien, mit den vom Amte beantragten Preisen auszurufen. Dieser letztere Antrag wird mit großer Majorität angenommen. - Z. 2154. 9. G.R. Leopold Huber verliest nachfolgenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat. Anläßlich der häufig vorkommenden Beschwerden von Parteien in den Gemeinde-Zinshäusern wegen ungleicher Bemessung der Mietzinse und Ansuchen um Zinsminderung beert sich das Amt in der Anlage ein Tabelle, in welcher die gegenwärtig bestehenden und die etwa neu zu bemessenden Zinse verzeichnet erscheinen, zur weiteren Beschlußfassung durch den Gemeinderat, ergebenst vorzulegen. Der Plan der Zinshäuser wird angeschlossen. Steyr am 24. Februar 1879 Iglseder.“ Referent bemerkt, daß die Section beantrage, der löbl. Gemeinderat wolle die künftige Bemessung der Mietspreise nach der
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