und von H. Joh. Jungmayr, gewesenen Beamten der Kronprinz Rudolfsban, derzeit gräfl. Lamberg'scher Forstgeometer. Referent verliest das diesbezüglich von der Gemeinde-Vor- stehung aufgenommene Protocoll, daselbe lautet: „Protocoll aufgenommen bei der Gemeinde-Vorstehung Steyr, am 22. Februar 1879. Gegenstand ist die Aufname derzu- folge Kundmachung vom 27. Jänner d.J. Z. 1064 gegen die zur Einsicht aufgele- genen Wäherlisten innerhalb der Reclamationsfrist angebrachten Ein- wendungen. Es erscheint H. Ludwig Gruber, Beamter bei der kk. gr. Kron- prinz Rudolfsban und bringt vor: „Laut eingesehenen Wälerlisten erschei- ne ich in derselben nicht aufgenommen; nachdem ich aber von dem Gehalte pr 700 fl an Einkommensteuer 7 fl 79 xr zu entrichten habe, so gebürt mir das Walrecht im III. Walkörper, daher ich bitte, daß ich nachträglich in die Wäler- liste aufgenommen werde. - Ludwig Gruber.“ Die vom Amte beigefügte Bestättigung lautet: „Von Amtswegen wird bemerkt, daß Herr Ludwig Gruber laut Repartitions Post N° 1690 seit 1874 an Einkommensteuer 7 fl 79 xr ent- richtet. Amtmann.“ Herr Johann Jungmayr giebt an: „Ich erscheine im III. Walkörper, als
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