und von H. Joh. Jungmayr, gewesenen Beamten der Kronprinz Rudolfsban, derzeit gräfl. Lamberg'scher Forstgeometer. Referent verliest das diesbezüglich von der Gemeinde-Vorstehung aufgenommene Protocoll, daselbe lautet: „Protocoll aufgenommen bei der Gemeinde-Vorstehung Steyr, am 22. Februar 1879. Gegenstand ist die Aufname derzufolge Kundmachung vom 27. Jänner d.J. Z. 1064 gegen die zur Einsicht aufgelegenen Wäherlisten innerhalb der Reclamationsfrist angebrachten Einwendungen. Es erscheint H. Ludwig Gruber, Beamter bei der kk. gr. Kronprinz Rudolfsban und bringt vor: „Laut eingesehenen Wälerlisten erscheine ich in derselben nicht aufgenommen; nachdem ich aber von dem Gehalte pr 700 fl an Einkommensteuer 7 fl 79 xr zu entrichten habe, so gebürt mir das Walrecht im III. Walkörper, daher ich bitte, daß ich nachträglich in die Wälerliste aufgenommen werde. - Ludwig Gruber.“ Die vom Amte beigefügte Bestättigung lautet: „Von Amtswegen wird bemerkt, daß Herr Ludwig Gruber laut Repartitions Post N° 1690 seit 1874 an Einkommensteuer 7 fl 79 xr entrichtet. Amtmann.“ Herr Johann Jungmayr giebt an: „Ich erscheine im III. Walkörper, als
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