Ratsprotokoll vom 28. Februar 1879

G.R. Mayr hebt hervor, daß Anton Pichler erst etwas über 50 Jare alt sei, keine besonderen Gebrechen habe, ein Geschäft betreibe, und bei im von einer Geisteszerrüttung keine Rede sein könne, da vielmehr derselbe noch ser gescheidt sei, er füle sich daher nicht berechtigt, denselben zur Berücksichtigung zu empfelen. Der Vorsitzende bringt sohin den Antrag der Section zur Abstimmung und wird selber mit Majorität angenommen. - Z. 2015. 4. G.R. Pointner verliest folgenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat, Laut Kundmachung vom 27. Jänner d.J. Z. 1064 wurden die Gemeinderats-Wälerlisten durch 4 Wochen zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Wärend dieser Frist sind hingegen die im beiliegenden Protocolle aufscheinenden Reklamationen eingelaufen, denen als begründet stattzugeben wäre. Das Amt erlaubt sich daher dieses Protocoll zur weiteren Verfügung im Sinne des §. 33. Abs. 3 G.St. vorzulegen. Steyr, 24. Jänner 1879 Iglseder.“ Referent bemerkt, daß gegen die Wälerlisten 2 Reklamationen eingelaufen seien, und zwar von H. Ludwig Gruber, Beamter der Kp. Rudolfsban

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