G.R. Mayr hebt hervor, daß Anton Pichler erst etwas über 50 Jare alt sei, keine besonderen Gebrechen habe, ein Geschäft betreibe, und bei im von einer Geistes- zerrüttung keine Rede sein könne, da vielmehr derselbe noch ser gescheidt sei, er füle sich daher nicht berech- tigt, denselben zur Berücksichtigung zu em- pfelen. Der Vorsitzende bringt sohin den Antrag der Section zur Abstimmung und wird selber mit Majorität angenommen. - Z. 2015. 4. G.R. Pointner verliest folgenden Amts- bericht: „Löblicher Gemeinderat, Laut Kundma- chung vom 27. Jänner d.J. Z. 1064 wurden die Gemeinderats-Wälerlisten durch 4 Wochen zur allgemeinen Einsicht auf- gelegt. Wärend dieser Frist sind hinge- gen die im beiliegenden Protocolle aufscheinenden Reklamationen ein- gelaufen, denen als begründet stattzu- geben wäre. Das Amt erlaubt sich daher dieses Protocoll zur weiteren Verfügung im Sinne des §. 33. Abs. 3 G.St. vorzulegen. Steyr, 24. Jänner 1879 Iglseder.“ Referent bemerkt, daß gegen die Wälerlisten 2 Reklama- tionen eingelaufen seien, und zwar von H. Ludwig Gruber, Beamter der Kp. Rudolfsban
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