G.R. Wenhart schließt sich dem Antrage des G.R. Ploberger, dem Rekurse sei keine Folge zu geben, sondern Bittstellerin nochmals der Armen-Commission vorzufüren, an, wel- cher Antrag mit allen gegen 2 Stimmen zum Beschluße erhoben wird. - Z. 2000. 2. G.R. Pointner verliest den Recurs des Herrn Josef Ullian wegen verweigerter Armen- gelderhöhung und stellt hiezu namens der Section den Antrag, diesem Recurse nicht stattzugeben, nachdem erhoben worden sei, daß Rekurrent noch im eigenes Vermögen be- sitze. Wegen Einstellung der bisherigen Unterstützung wolle dieser Fall nach §. 12 des A.St. der Armen-Commission zur Behand- lung mitgeteilt werden. Hiezu bemerkt Referent weiters, daß, wie er gehört habe, Recurent einen nicht unbe- deutenden Geldbetrag anliegen habe; so lange er dieses Capital besitze, kann im keine Armen-Unterstützung gewärt werden. G.R. Haller bestätigt dieses und fürt aus, daß Recurent, wie er gehört habe, à conto die- ses Kapitales bedeutende Geldaufnamen gemacht habe und werde, wie er glaube, in Folge dessen von dem ganzen anliegenden Capitale nicht viel mir übrig sein, da selber obendrein lustig und frölich gelebt habe und nie etwas habe arbeiten wollen; er
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