die meiste Freizeit zu Gebote stehe. G.R. Anton v. Jäger macht aufmerksam, daß, wie er gehört habe in den Landtagssitzungen ein neues Gesetz über die Armen-Versorgung ausgearbeitet werde, und man dasselbe abwarten solle; er stelle daher den bestimmten Antrag man möge diesen Gegenstand vertagen und vor der Hand keine weitere Pläne entwerfen lassen. G.R. Reder bezeichnet es als kein Hindernis, wenn man für die anzufertigenden Pläne, nebst Kostenvoranschlag 20 - 30 fl zalen müße; vielleicht lasse sich H. Baumeister Gerl herbei, dieselben sogar unentgeltlich anzufertigen. Liegen die Pläne einmal vor, dann wäre eine Grundbasis geschaffen, welche der Gemeinde keine besonderen Unkosten verursache. G.R. Peyrl erbittet sich das Wort mit dem Bemerken, er schließe sich auch teilweise den Ansinnen des G.R. Wickhoff an, weil er diese Frage von besonderer Wichtigkeit finde; so lange aber nicht nachgewiesen sei, welche Fonde der Gemeinde zur Verfügung stehen und wie viele Leute zu verpflegen seien, könne man an ein Bauen nicht denken. Diejenigen Armen, welche in das neue Armenhaus aufgenommen werden sollen,
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