Steyr, sondern schon in dem von St. Ulrich liegt. Es müßte daher für den Fall der Unterbringung des hierstädt. Armenhauses daselbst mit der letztgenannten Gemeinde resp. mit dem Pfarramte derselben in mehrfacher Be¬ ziehung ein Übereinkommen getroffen werden. Aus dem Gesagten ist zu entnehmen, daß von den besichtigten Objekten am ehesten noch das Berger'sche Anwesen zu einem Armenhause die erforderlichen Eigenschaften besäße. Es würde sich daher nach Ansicht des Comites empfehlen einen genauen Plan von demselben nebst Kostenberechnung sowol für die gegenwärtig notwendige Adaptirung, als auch für einen seinerzeitigen Neubau, bei welchem auch auf eine Kapelle und eine Priesterwohnung Rücksicht zu nehmen wäre ausarbeiten zu lassen. Die diesbezüglichen Entwürfe und Voranschläge wären dem stadt. Herrn Ingeneur und dem Herrn Baumeister Gerl von dem bereits ein aus freien Antrieb entworfener Plan für den projektirten Bau eines Armenhauses vorliegt, vom löbl. Gemeinderate zu übertragen und könnte nach Vorlage derselben die neuconstituirte Vertretung der Stadtgemeinde in dieser wichtigen Angelegenheit sodann weitere Beschlüsse fassen.“
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