In der No. 31. Jänner d.J. stattgehabten Ge- meinderats-Sitzung wurde das gefer- tigte Comité gewält, mit der Aufgabe betraut, dem vom Obgenannten vorge- legten Ausweis über seine zuge- wiesenen Arbeiten, so wie die von seinem Pauschals Bezug vorkommen- den Wegzalungen an seine Hilfs- arbeiter zu prüfen, darüber in näch-- ster Sitzung Bericht zu erstatten. Diese Prüfung wurde unter gefäl- liger Mitwirkung des H. Realschul- Directors Berger am 12. Februar d.J. vollzogen. Der dem Gemeinderat vor- gelegte Ausweis, die darinnen aufschei- nenden Arbeiten, wurden als nichtig erkannt. Allein in den Ziffern der Bezalungen fanden sich unrich- tige Ansätze, folge denen der Aus- weis über die Hinauszalungen nicht anerkannt werden konnte. Das gefertigte Comité erlaubt sich, das Ge- sammt-Einkommen des H. Franz Fuchs- hofer dem löbl. Gemeinderat nochmals zu unterbreiten. a. Gehalts Bezug pr Jar 400 fl b. Laut Dekret v. 11. November 1843 ein Pauschalle f.d. Hausmeister- dienste von 96 c. Laut Decret v. 29. August 1874 als Arbeits-Pauschalle angewiesen 200 Übertrag 696 fl
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