Referent bemerkt, daß die Section mit diesem Antrage des Bauamtes einverstanden sei. G.R. Pointner erklärt sich mit der Wiederverpachtung resp. Errichtung eines neuen Pachtvertrages mit der gegenwärtigen Besitzerin einverstanden, indem hiedurch niemand genirt werde. Beschluß nach Antrag. - Z. 36. 21. G.R. Reder referirt in Angelegenheit der von der steiermärkischen Statthalterei beantragten neuen Flößer-Ordnung für die Enns und giebt der Ansicht Ausdruck, daß die diesfalls gepflogenen Erhebungen lediglich zur Wissenschaft zu nemen wären, indem diese Frage bloß die Floß- und Schiffmeister angehe, welche vom Amte onedies einvernommen worden seien. G.R. Dr. Hochhauser glaubt, daß sich diese Frage überhaupt der Ingerenz des Gemeinderates entziehe, und derselbe hiezu nicht competent sei. Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 1860. 22. /: Vice-Bürgermeister Gschaider tritt gemäß §. 67. G.St. ab, und übergiebt den Vorsitz für diesen Punkt dem G.R. Pointner :/
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