20. G.R. Reder verließ den vom städt. Bauamte zufolge Gemeinderats-Beschluße vom 10. Jänner 1879 abverlangten Bericht we- gen Wiederverpachtung einer städt. Grund- parzelle zwischen den Häusern N° 19 u. 21 in Reichenschwall, welcher lautet: „Im Vollzuge des obigen Auftrages hat der Gefertigte erhoben, daß auf dieser Parzelle von der Zäzilia Eisenhuber eine Holzlage erbaut wurde, welche die Besitznachfolgerin Juliana Böck auch derzeit als solche benutzt. Nachdem zum Aufbau dieser Holzlage keine Be- willigung von Seite der Stadtgemein- de erfolgt ist, was in beigeschloßenen Vertrage mit Frau Zäzilia Eisenhuber v. 8. April 1863 Z. 1350 ausdrücklich bedun- gen ist, so durfte es angezeigt sein, beim Abschluße eines neuen Vertra- ges mit Frau Juliana Böck, die Bedin- gung aufzustellen, daß im Falle der Kündigung des Pachtvertrages von Seite der Stadtgemeinde diese Holzlage one Weigerung beseitigt werden müßte. - Selbstverständlich dürfte die Pächterin Juliana Böck auch kei- nen Anspruch auf Entschädigung erheben. Beigeschlossen die Situati- onsskizze dieser Parzelle. - Städt. Bau- amt Steyr am 23. Jänner 1879. Bo- gacki.“
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