Ratsprotokoll vom 21. Februar 1879

20. G.R. Reder verließ den vom städt. Bauamte zufolge Gemeinderats-Beschluße vom 10. Jänner 1879 abverlangten Bericht wegen Wiederverpachtung einer städt. Grundparzelle zwischen den Häusern N° 19 u. 21 in Reichenschwall, welcher lautet: „Im Vollzuge des obigen Auftrages hat der Gefertigte erhoben, daß auf dieser Parzelle von der Zäzilia Eisenhuber eine Holzlage erbaut wurde, welche die Besitznachfolgerin Juliana Böck auch derzeit als solche benutzt. Nachdem zum Aufbau dieser Holzlage keine Bewilligung von Seite der Stadtgemeinde erfolgt ist, was in beigeschloßenen Vertrage mit Frau Zäzilia Eisenhuber v. 8. April 1863 Z. 1350 ausdrücklich bedungen ist, so durfte es angezeigt sein, beim Abschluße eines neuen Vertrages mit Frau Juliana Böck, die Bedingung aufzustellen, daß im Falle der Kündigung des Pachtvertrages von Seite der Stadtgemeinde diese Holzlage one Weigerung beseitigt werden müßte. - Selbstverständlich dürfte die Pächterin Juliana Böck auch keinen Anspruch auf Entschädigung erheben. Beigeschlossen die Situationsskizze dieser Parzelle. - Städt. Bauamt Steyr am 23. Jänner 1879. Bogacki.“

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